Arbeitslosengeld: SKOS will Alternative zur Sozialhilfe für ältere Arbeitslose
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) verlangt, dass über 55-jährige Arbeitslose in der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben und nicht Sozialhilfe beanspruchen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SKOS will eine Alternative zur Sozialhilfe für die über 55-jährigen Arbeitslosen.
- Sie sollen länger in der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben.
- Die regionalen Arbeitsvermittlungsstellen sollen dafür bezahlen.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) verlangt, dass über 55-Jährige, die ihre Stelle verlieren, in der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben. Dies soll verhindern, dass die Betroffenen Sozialhilfe beanspruchen müssen.
Betroffene blieben häufig auf Dauer arbeitslos und würden daher überdurchschnittlich häufig ausgesteuert. Die Folge davon sei, dass sie Sozialhilfe beziehen müssten.
Der Weg zur Sozialhilfe führt über mehrere Schritte. Nachdem eine Person ihre Stelle verloren hat, kann oder muss sie während 520 Tagen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) Leistungen beziehen. Nach dieser Frist erfolgt die Aussteuerung. Bevor anschliessend die Sozialhilfe zum Tragen kommt, muss das Vermögen der betroffenen Person bis auf einen Rest von 4000 Franken aufgebraucht sein.
Die SKOS fordert, dass über 55-Jährige nicht mehr ausgesteuert werden, sondern bis zum Erreichen des Pensionsalters in der Arbeitslosenversicherung bleiben. «Mit dieser Lösung bleiben sie in der Arbeitsvermittlung der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV)», erklärt Felix Wolffers, CO-Präsident der SKOS.
Die neue Regelung soll für Personen gelten, die mindestens 20 Jahre gearbeitet haben, ihre Stelle erst im Alter ab 55 Jahren verloren haben und weiterhin für die Arbeitsvermittlung angemeldet sind.