Axpo-Besitzer regeln ihre Zusammenarbeit neu

Die Kantone und die Kantonswerke, denen der Energiekonzern Axpo gehört, wollen den NOK-Gründungsvertrag aus dem Jahre 1914 durch ein neues, aktuelles Abkommen ersetzen. Das neue Vertragswerk, das auch eine Verkleinerung und Entpolitisierung des Verwaltungsrates vorsieht, liegt dem Aargauer Grossen Rat zur Genehmigung vor.

Das Logo von Axpo auf dem AKW Beznau in Döttingen AG. - Keystone

Die frühere Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) und heutige Axpo steht im Besitze der Kantone Aargau, Zürich, Zug, Schaffhausen und Glarus. Weitere Aktionäre sind die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, die AEW Energie, die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke und die EKT Holding.

In den letzten Jahren hätten sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Axpo wesentlich verändert, schreibt die Aargauer Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat. Durch die teilweise Strommarktöffnung seit 2009 ist die historische, über 100 Jahre alte Aufgabenteilung zwischen der Axpo und den an der Axpo beteiligten Kantonswerken nur noch beschränkt umsetzbar.

In einzelnen Geschäftsfeldern stehen sich die Axpo und die einzelnen Kantonswerke gar direkt als Konkurrenten gegenüber. In einem gemeinsamen Projekt der Eigentümer wurde deshalb ein modernes Vertragswerk zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags erarbeitet.

Im neuen Vertrag soll sichergestellt werden, dass die Mehrheit an den Stromnetzen und an der Wasserkraft in der öffentlichen Hand bleibt. Synergien unter den Kantonswerken und der Axpo sollen besser genutzt werden. Längerfristig sollen die Aktionäre aber einen Anteil ihrer Aktien verkaufen können.

Dies und das Verhältnis der Besitzer untereinander wird im neuen Aktionärsbindungsvertrag geregelt. Zur Stärkung der Axpo enthält er ein Veräusserungsverbot der Aktien an Dritte für fünf Jahre. Nach Ablauf der fünf Jahre können die Aktionäre einen Teil ihrer Aktien verkaufen.

Dabei müssen aber mindestens 51 Prozent der Aktien in den Händen der bisherigen Aktionäre verbleiben. Vorhandrechte ermöglichen den übrigen Aktionären, die freiwerdenden Anteile zu übernehmen. So können sie zum Beispiel ihre Beteiligung erhöhen, falls sie dies für ihre Versorgungssicherheit als notwendig erachten.

Der Verwaltungsrat der Axpo wird verkleinert und entpolitisiert. Die Aktionäre sind nicht mehr direkt im Verwaltungsrat vertreten. Sie nehmen neu über die Eignerstrategie, den Aktionärsbindungsvertrag und die Statuten sowie die Wahrung der Aktionärsrechte direkt Einfluss auf ihr Unternehmen.

Die Auflösung des NOK-Gründungsvertrags kann nur erfolgen, wenn alle Vertragsparteien zustimmen. Die Verwaltungsräte der vier Kantonswerke haben der Ablösung des NOK-Gründungsvertrages durch einen Aktionärsbindungsvertrag und eine Eignerstrategie bereits zugestimmt. Jetzt liegt es an den zuständigen Behörden in den einzelnen Kantonen, ebenfalls über die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags zu befinden.