Behörden von Italien wollen UBS Kundendaten

Die italienischen Steuerbehörden verlangen Einsicht in Kundendaten der UBS. Dabei geht es um namentlich unbekannte Personen mit Wohnsitz in Italien .

aasfd - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Italienische Behörden beantragen Daten von zahlreichen UBS-Bankkunden.
  • Dabei geht es um namentlich nicht bekannte Personen aus Italien.

Die italienischen Steuerbehörden wollen mittels einer Gruppenanfrage an die Daten von italienischen UBS-Kunden gelangen. Ein entsprechendes Amtshilfegesuch haben die Behörden des südlichen Nachbarstaats Anfang Dezember 2018 an die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) gesendet. Dies ist in der aktuellen Ausgabe des Bundesblatts zu entnehmen.

Die Italiener ersuchen in der Anfrage um Informationen über namentlich nicht bekannte Personen mit Wohnsitz in Italien: Diese müssen über ein oder mehrere Konten bei der UBS Schweiz verfügt haben. Zudem dürfen diese bisher nicht versteuert oder offengelegt haben.

Die Konten sollen zwischen dem Februar 2015 und Ende Dezember 2016 geführt worden sein. Also vor Einführung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit der EU.

Es handle sich um die erste Gruppenanfrage aus Italien. Das erklärte der Tessiner Steueranwalt Giovanni Molo gegenüber Medien des Verlagshauses Tamedia von heute Mittwoch. Er glaubt, dass die Anfrage für Daten von UBS-Kunden für die Italiener einen «Pilotfall» darstellt. «Ist Italien damit erfolgreich, dürften weitere Anfragen für Kunden anderer Banken eintreffen», wird Molo zitiert.

Nicht nur Italien: UBS muss auch Frankreich Kundendaten liefern

Ende Juli hatte das Bundesgericht ein umstrittenes Urteil beschlossen. Indem die Schweiz den französischen Steuerbehörden Namen der Inhaber und weitere Infos bei der UBS liefern darf. In diesen Infos waren über 40'000 Konten aus den Jahren 2010 bis 2015.

Basis des Gesuchs der französischen Behörden waren allerdings Listen mit Kontonummern. Die UBS hatte gegen die Auslieferung Beschwerde eingereicht. Die UBS hatte die Zusicherungen Frankreichs bezweifelt, dass das Land die Informationen nicht auch für andere Zwecke verwenden würde.

Die UBS hat derweil im Italien-Fall gegenüber den TA-Medien gelassen reagiert. In den vergangenen Jahren habe die UBS mehrere Editionsverfügungen der EStV erhalten. Gestützt auf internationale Amtshilfeersuchen in Steuersachen, so eine UBS-Sprecherin.