Erben von Tengelmann einigen sich auf Beirat
Der Familienstreit begann, als Karl-Erivan Haub, einer der Geschäftsführer von Tengelmann, 2018 verstarb. Nun hat sich die Familie auf einen Beirat geeinigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Karl-Erivan Haub verschwand 2018 bei einer Skitour in der Schweiz.
- Seither streitet sich seine Familie um das Erbe von der Tengelmann-Gruppe.
- Nun haben sich aber die Streitparteien auf einen Beirat geeinigt.
Die zerstrittene Milliardärsfamilie Haub hat sich nach heftigen Auseinandersetzungen auf einen neuen Beirat für die Tengelmann-Gruppe geeinigt. Das bestätigten am Mittwoch Sprecher beider Seiten.
Ein Unternehmenssprecher betonte, mit diesem Schritt sei die Funktionsfähigkeit der Tengelmann-Gruppe gesichert. Zu der Gruppe gehören unter anderem die Baumarktkette Obi und der Textildiscounter Kik. In anderen Punkten blieben die Fronten zwischen den Familienstämmen allerdings offenbar verhärtet.
Teilhaber von Tengelmann verstarb höchstwahrscheinlich 2018 bei Skitour
Der Hintergrund des Familienkonflikts: Karl-Erivan Haub, einer der reichsten Deutschen, war am 7. April 2018 allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass er am Klein Matterhorn bei Zermatt in der Schweiz tödlich verunglückte. Seit dem Verschwinden des Unternehmers schwelt in dem Familienimperium ein Kampf um Macht und Milliarden.
In der Unternehmensgruppe Tengelmann hat mittlerweile Christian Haub, ein Bruder des Verschwundenen, die alleinige Geschäftsführung übernommen. Er hatte der Ehefrau seines verschwundenen Bruders zuletzt nach eigenen Angaben 1,1 Milliarden Euro für die Firmenanteile des Verschollenen angeboten.
Familie will nicht aus Unternehmen ausscheiden
«Wir haben in der heutigen Sitzung nochmals klargestellt, dass unsere Familie nicht aus dem Unternehmen ausscheiden will.» Dies hiess es einer Erklärung der Familie Karl-Erivan Haub.
Ein Verkauf der Anteile komme für die Familie nur in dann in Frage: Falls Christian Haub dies als einzige Lösung für eine Beilegung des Familienstreits sehe. Und wenn er ein «angemessenes, faires Angebot zur Übernahme» unterbreite. Bisher liege ein solches Angebot nicht vor.