EU-Generalstaatsanwalt: VW-Thermofenster verstossen gegen EU-Gesetz
Die Generalstaatsanwaltschaft am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft im Diesel-Verfahren gegen Volkswagen und Porsche die Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Die von den Autobauern verwendeten Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung ausserhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstiessen gegen die europäischen Gesetze.
Das Wichtigste in Kürze
- Dies erklärte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in ihrem Schlussplädoyer.
Eine solche Einrichtung könne nicht mit dem Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall und dem sicheren Betrieb des Fahrzeugs gerechtfertigt werden, wenn sie vornehmlich der Schonung von Anbauteilen diene. Die Richter am EuGH folgen häufig der Argumentationslinie der Generalanwaltschaft, sind aber nicht daran gebunden.
Alle Kommentare anzeigen