EU-Kommission gibt Vodafone grünes Licht für Unitymedia-Übernahme

Die EU-Kommission hat dem Internetanbieter Vodafone die Übernahme der Kabelnetze von Unitymedia erlaubt.

Logos von Vodafone und Unitymedia - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Wettbewerbshüter erlauben Übernahme des Kabelnetzes unter Auflagen.

«Wir haben grünes Licht aus Brüssel», erklärte der Deutschland-Chef von Vodafone, Hannes Ametsreiter, am Donnerstag.

Um die Zustimmung der Wettbewerbshüter zu der 18,4 Milliarden Euro schweren Übernahme zu bekommen, hatte Vodafone einige Zugeständnisse gemacht. Vodafone ist nun in allen Bundesländern vertreten und will in den kommenden drei Jahren insgesamt 25 Millionen Haushalte mit Internet in Gigabit-Geschwindigkeit versorgen.

Neben den deutschen Netzen des britischen Breitbandanbieters Liberty Global beinhaltet das Geschäft auch deren Netze in Tschechien, Ungarn und Rumänien. Insgesamt 272 Tage prüfte die EU-Kommission die geplante Übernahme. Um die Wettbewerbsbedenken zu zerstreuen, öffnet Vodafone sein Kabelnetz bundesweit für Telefónica (O2) und schafft damit einen weiteren nationalen Wettbewerber. Somit hat die Deutsche Telekom künftig auch im Kabelmarkt bundesweite Konkurrenz durch zwei Anbieter.

Nach der Genehmigung erwartet Vodafone den Vollzug des Kaufvertrags zum Monatsende. Dann könne der Konzern mit der Integration von Unitymedia beginnen und Deutschland «von einem der langsamsten zu einem der schnellsten Digitalstaaten auf dem Kontinent machen», wie Ametsreiter versprach. Durch die Übernahme sei die Vodafone Gruppe nicht nur der grösste Mobilfunk-Anbieter, sondern wird laut eigenen Angaben auch zum grössten Breitband-Anbieter auf dem Kontinent.

Wie Vodafone weiter mitteilte, soll sich für die Unitymedia-Kunden «erst einmal» nichts ändern. «Als Vodafone-Kunde bleibst Du weiterhin Vodafone-Kunde. Als Unitymedia-Kunde bleibst Du weiterhin Unitymedia-Kunde», schreibt der Internetanbieter auf seiner Webseite. Alle Verträge, Tarife und Ansprechpartner im Service blieben bis auf Weiteres bestehen. Ein Sonderkündigungsrecht gebe es nicht.