Kantonalbanken wehren sich gegen Swiss Finish zu Basel-III

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und die Kantonalbanken wehren sich bei der geplanten Anpassung der Eigenmittelverordnung für Banken nach dem Basel-III-Standard gegen einen «Swiss Finish» und kritisieren die Kosten, die dafür anfallen. Am Dienstag ging die Vernehmlassung dazu zu Ende.

Laut Economiesuisse-Umfrage kein rasches Ende der globalen Lieferengpässe (Archivbild) - sda - KEYSTONE/STEFAN DEUBER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verordnung soll die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel-III-Standards ins Schweizer Recht überführen.

Demnach müssen Banken beispielsweise riskante Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegen als solche mit schwächerem Risiko.

Die vorgeschlagene Umsetzung des Basel-III-Standards sei zu komplex und verursache hohe Implementierungskosten, kritisiert der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) in seiner Stellungnahme. Aus den Anpassungen ergäben sich negative Folgen für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer.

Es brauche etwa eine wirkungsvolle Differenzierung bei den Anforderungen entlang der Risikoexposition der unterschiedlichen Institutskategorien, fordert der VSKB. Immerhin gäbe es im Verordnungsentwurf gewisse Erleichterungen für kleine und mittelgrosse Banken.

Zudem werde ein unerwünschter «Swiss Finish» geschaffen, monieren die Kantonalbanken. Während die neuen Standards in der Schweiz ab Juli 2024 gelten, warteten wichtige Finanzplätze wie Grossbritannien oder die USA noch zu und die EU habe dazu frühestens ab 2025 eine Implementierung geplant.

Auch Economiesuisse wehrt sich gegen eine im Vergleich zu anderen Finanzplätzen «überschiessende» Regulierung. Dies müsse zwingend verhindert werden, schreibt der Verband. Schliesslich gelte es auch, die dynamische Selbstregulierung des Bankensektors zu erhalten.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) trägt die vorgesehenen Änderungen im Bereich Hypothekarmarkt zwar grundsätzlich mit, kritisiert aber die geplante Verlängerung des sogenannten Niederstwertprinzips von zwei auf sieben Jahre. Wenn diese Verlängerung durchkomme, drohe ein «massiver Eingriff» in die Hypothekarkreditvergabe.

Dieser erfolge zu Ungunsten der Banken, der Finanzmarktstabilität und der Kundschaft. Mit Niederstwertprinzip ist laut SBVg gemeint, dass Banken im Hypothekarmarkt nur auf Basis des tieferen Werts von Kaufpreis oder Marktwert finanzieren dürfen. Damit müssen Kunden die allfällige Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert zusätzlich zum Mindestanteil an einzubringenden Eigenmitteln selbst begleichen.

Auch die SVP und die FDP Schweiz sind gegen eine Verlängerung von zwei auf sieben Jahre. Die beiden Parteien sowie die Mitte-Partei wollen ebenfalls nicht, dass die Schweiz vor anderen wichtigen Finanzplätzen reguliert.