Kommt Maskenpflicht nun auch bei der Swiss?
Die Corona-Fallzahlen in der Schweiz sind wieder angestiegen. Ab Montag gilt deshalb im ÖV eine Maskenpflicht. Die gilt im Flugzeug aber nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine nationale Maskenpflicht.
- Nur in Flugzeugen gilt nach wie vor eine Empfehlung.
- Die Swiss belässt es dabei, prüfe aber allfällige Anpassungen.
Es war die grosse Frage der letzten Wochen: Wann führt der Bundesrat die nationale Maskenpflicht ein? Der Druck aus Politik und Kantonen wurde zuletzt immer grösser.
Gestern dann gab der Bundesrat nach. Ab Montag gilt in der ganzen Schweiz eine Maskenpflicht – allerdings nur im öffentlichen Verkehr, also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen.
Swiss verzichtet vorerst auf Maskenpflicht
In die Regelung nicht einbezogen hat der Bundesrat den Flugverkehr. Hier gibt es keine einheitlichen Richtlinien. Die Swiss etwa empfiehlt – anders als der Mutterkonzern Lufthanse – das Tragen einer Maske nur. Und daran will die Airline selbst vorerst auch nichts ändern.
Der Grund: Die Empfehlung einer Maske zu tragen, hätten die Fluggäste gut aufgenommen. Über 95 Prozent würden pflichtbewusst eine Maske tragen, heisst es bei der Swiss.
«Die Situation und das Maskentrageverhalten an Bord von Swiss-Flugzeugen präsentiert sich somit identisch wie bei anderen Airlines, die nach aussen eine Pflicht kommunizieren», sagt Swiss-Sprecher Marco Lipp. Weitere Anpassung am bestehenden Konzept würden aber trotzdem geprüft.
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Sollte auch die Swiss eine Maskenpflicht einführen?
Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist dies gar nicht nötig. Denn: «Es gibt im Flugverkehr keine Maskenpflicht, unter anderem weil eine solche international noch nicht geregelt ist», sagt Mediensprecher Yann Hulmann.
In einem Flugzeug gelte grundsätzlich das Recht jenes Landes, in dessen Luftraum sich die Maschine gerade befindet. «Rechtlich wäre eine Maskenpflicht gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz nur dann möglich, sobald die Maschine sich im Schweizer Luftraum befindet», so Yann. Dies sei für die letzten rund zehn Flugminuten aber kaum sinnvoll.
Allerdings gibt es doch eine Ausnahme: Verlangt der Kapitän, dass der Passagier eine Maske tragen soll, muss dieser rechtlich Folgeleisten. Auch im Schweizer Luftraum.