Parlament will neue Kleider vor dem Müll retten
Online-Shopping ist bequem, nicht aber ökologisch. Jährlich landen tonnenweise Kleider fabrikneu im Müll. Nun wird die Schweizer Politik aktiv.
Das Wichtigste in Kürze
- Online-Händler vernichten jährlich tonnenweise retournierte Kleider.
- Die Schweizer Politik hat deshalb einen Vorstoss zu dieser Thematik eingereicht.
Online Shopping liegt hoch im Trend. Mit nur ein paar Klicks können Verbraucher gleich ein ganzes Sortiment nach Hause bestellen. Gefällt es nicht, geht es einfach wieder an den Händler zurück.
Meistens wird die Ware weiterverkauft. Doch von Jahr zu Jahr landen weltweit immer mehr Kleider fabrikneu im Müll. Allein in Frankreich werden jährlich bis zu 20'000 Tonnen vernichtet.
Auch in Deutschland schaffen es vier Prozent der Online-Retouren nicht zurück in den Handel. Dies geht aus Angaben der jeweiligen Länder hervor.
Schweizer retournieren fast die Hälfte aller Bestellungen
Hierzulande gibt es bislang keine konkreten Schätzungen. Patrick Kessler, Direktor beim Versand der Schweizer Versandhäuser erklärt aber: «Im Online-Versandhandel werden so um die 40 bis 45 Prozent der Kleider zurückgesandt.» Es sei aber nicht das Ziel, Kleider zu vernichten. Jedes Unternehmen habe das Ziel, diese Kleider auch im Kreislauf zu halten.
Manche Produkte lassen sich aber aus Sicherheits- oder Hygienegründen nicht weiterverkaufen oder spenden. Europas grosser Versandhändler Zalando müsse deshalb etwa 0,05 Prozent aller retournierten Artikel vernichten, wie «SRF» schreibt. Das sind europaweit rund 75'000 Pakete.
Auch andere Kleider-Händler wie H&M, About You oder Mango betonen, den Kleidern eine zweite Chance zu geben. Nur ein minimaler Anteil von weniger als ein Prozent lande in der Müllverbrennung.
Schweiz plant Vorstoss gegen Vernichtung von Kleidern
All diese Angaben lassen sich nur schwer überprüfen. Fest steht aber: «In Deutschland – wie auch in Frankreich – wird zum Teil wirklich Ware vernichtet», so Kessler. Ein Grund dafür sind die Mehrwertsteuer-Gesetzgebungen. Diese besagen, dass Kleider nicht unter dem Einkaufspreis verkauft werden dürfen.
Zurück zur Schweiz. Hier gibt es aktuell keine Gesetzgebung, die eine Vernichtung von nicht verkauften, neuwertigen Waren verhindert. Aber: «Ein parlamentarischer Vorstoss zu dieser Thematik wurde kürzlich eingereicht und ist noch hängig», sagt Rolf Gunter vom Bundesamt für Umwelt.