Peter V. Kunz über die Beschattungs-Affäre der Credit Suisse

Tidjane Thiam bleibt trotz Beschattungs-Affäre Chef der Credit Suisse. Das sorgt für Kritik. Peter V. Kunz hält einen Rücktritt für unangemessen.

Die Führung der Credit Suisse hat heute einen Untersuchungsbericht veröffentlicht. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Tidjane Thiam bleibt CEO der Credit Suisse.
  • Die Beschattungs-Affäre hat zwei Top-Managern den Job gekostet.

Die Beschattungs-Affäre bei der Credit Suisse hat personelle Konsequenzen. Zwei Spitzenmanager treten per sofort zurück, doch Firmenchef Tidjane Thiam bleibt.

Eine Untersuchung kommt zum Schluss, dass Thiam nicht in die Überwachung des Starbankers Iqbal Khan involviert gewesen war. Der Verwaltungsrat stärkt dem CEO darum den Rücken.

CS-Konzernchef Tidjane Thiam hat sich erstmals öffentlich zur Beschattungsaffäre geäussert. (Archiv) - sda

Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, hält die Reaktion des Verwaltungsrats für richtig. «Sofern Thiam nicht involviert war, wäre ein Rücktritt auch nicht angemessen gewesen.» Zwar lasse der Börsenkurs zu wünschen übrig, ansonsten sei dem Firmenchef aus Sicht des Verwaltungsrats wenig vorzuwerfen.

Rücktritte keine Bauernopfer

«Die erfolgten Rücktritte stellen sicherlich keine ‹Bauernopfer› dar, handelt es sich doch um hierarchisch hohe Personen», hält der Wirtschaftsrechtler fest. Immerhin war COO Pierre-Olivier Bouée nach Thiam die Nummer zwei im operativen Bereich bei der Credit Suisse.

Der Verwaltungsrat habe in dieser Angelegenheit einzig eine Beobachterrolle wahrgenommen, so Kunz. «Er musste an sich auch nicht aktiv werden, weil die beiden erfolgten Rücktritte mindestens formell ‹freiwillig› erfolgten.»

Wirtschaftsrechts-Professor Peter V. Kunz von der Universität Bern. - zvg

Dass die Affäre so hohe Wellen in den Medien geschlagen hat, überrascht den Uni-Professor. Die internationale Schadenfreue, gerade auch in seriösen Medien, sei riesig.

Keine langfristige Wirkung für Credit Suisse

«Die Affäre wird jedoch keine nachhaltigen oder langfristigen Wirkungen haben für die Bank oder den Finanzplatz Schweiz.» Schon nächste Woche dürfte es vergessen sein – «ausser, es kämen neue Informationen an die Öffentlichkeit.»

Urs Rohner hält die Überwachung für falsch. - keystone

Kunz hält fest, dass Überwachungen im Grundsatz legal sind. «Im aktuellen Fall wurde also bis anhin keine Strafbarkeit nachgewiesen, auch wenn ein Verfahren läuft.»

Er geht nicht davon aus, dass der Fall weiteren Folgen haben dürfte. «Was den Suizid (des Sicherheitsexperten Anm. d. Red) umso tragischer erscheinen lässt.»