Ryanair soll Flugbegleiter rechtswidrig angestellt haben

Während die Piloten der Billigfluggesellschaft Ryanair über tiefe Löhne klagen, sieht es für die Flugbegleiter noch düsterer aus. Der Fluglinie und einem irischen Personaldienstvermittler droht rechtlicher Ärger.

Ryanair soll gegen deutsches Arbeitsrecht verstossen haben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Weil sie vom irischen Recht ausgehen: Ryanair soll Kabinenpersonal rechtswidrig angestellt haben.
  • Neben Ryanair ist auch Personalvermittler Crewlink in der Kritik.
  • Für Rechtsexperten ist klar, dass in diesen Fällen das deutsche Recht massgebend ist.

Gemäss einer Recherche der «Welt» in Zusammenarbeit mit dem ZDF-Magazin «Frontal 21», sind 700 Flugbegleiter in Deutschland rechtswidrig angestellt.
Das Kabinenpersonal hat zum Beispiel unbegrenzt unbezahlten Urlaub zu akzeptieren, zudem können Kündigungen jederzeit ohne Angabe von Gründen vollzogen werden.

Deutsches Recht oder irisches Recht?

Ryanair verteidigt sich damit, dass die Arbeitnehmer nach irischem Arbeitsrecht angestellt seien und meistens in der Luft und in irischen Flugzeugen arbeiten.
Deutsche Rechtsexperten sehen das grundlegend anders: «Wer dauerhaft in Deutschland arbeitet, für den kann kein ausländisches Arbeitsrecht im Arbeitsvertrag vereinbar werden», sagt zum Beispiel Peter Schüren, Professor an der Uni Münster.

Ryanair will nun prüfen lassen, ob es möglicherweise doch Unterschiede zwischen irischem und deutschem Arbeitsrecht gibt.

Weiterer Ärger droht Ryanair auch in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Personaldienstleister Crewlink: Seit 2012 sind gemäss Schätzungen der Gewerkschaften rund 50 Prozent der Flugbegleiter über diesen Personalvermittler bei Ryanair angestellt.

Die Genehmigung für diese Vermittlungen hat Crewlink allerdings erst seit diesem Frühling. Für die fünf Jahre Mitarbeiter-Vermietung ohne rechtliche Grundlage, droht Crewlink nun ein Bussgeld.

Identische Ausrede

Crewlink verteidigt sich nach dem gleichen Muster wie Ryanair: Man habe nach irischem Recht Mitarbeiter vermietet und damit keine Genehmigung gebraucht, wird der Personaldienstleister zitiert.