Schweizerische Nationalbank sieht Schweizer Grossbanken krisenfester
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) sieht Schweizer Grossbanken krisenfester. Dennoch ortet sie Verbesserungsbedarf.
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizer Grossbanken sind nach dem Urteil der Nationalbank krisenfester.
- Trotzdem sieht sie noch weiteren Handlungsbedarf.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) attestiert den Schweizer Grossbanken, dass sie für Krisenzeiten besser gewappnet sind als noch vor einem Jahr. Trotzdem sieht sie noch weiteren Handlungsbedarf.
Sowohl die UBS als auch die Credit Suisse hätten ihre Kapitalisierung leicht verbessert – trotz der moderaten Verschlechterung des Wirtschaftsumfelds. Dies geht aus dem heute Donnerstag veröffentlichten Bericht zur Finanzstabilität 2019 hervor.
Ende März 2019 seien die Kapitalanforderungen im Rahmen der neuen «Too big to fail»-Regulierung auf konsolidierter Basis nahezu erreicht worden. Gemessen wurden dabei diejenigen Anforderungen, die gelten, wenn alle Übergangsphasen vorbei sind und die Vorgaben vollständig umgesetzt sein müssen.
Die Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, habe sich weiter verbessert. Ende des ersten Quartals seien die Anforderungen auf konsolidierter Basis bereits erreicht worden. Zudem habe der Bundesrat eine Vernehmlassung für die Regulierung auf der Stufe einzelner Konzerngesellschaften eingeleitet. Diese Vorschläge unterstütze die SNB.
Weitere Arbeit steht mit Blick auf eine mögliche Abwicklung der Banken im Krisenfall an. Dabei geht es darum, dass die Institute während der Vorbereitungen und unmittelbar danach mit Gläubigerbeteiligung über genügend Liquidität verfügen.
Deadline für Notfallpläne bis Ende Jahr
Ausserdem würden die beiden Banken nun ihre Notfallpläne fertigstellen. Seit der Finanzkrise seien bedeutende Fortschritte erzielt worden, kommentierte die SNB. So seien etwa Schweizer Tochtergesellschaften geschaffen worden sowie Servicegesellschaften, um für den Fall einer Krise die operative Unabhängigkeit zu verbessern.
Die Finma sieht weitere Anstrengungen für nötig, um zu zeigen, dass Funktionen bei einer Krise ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden können. Die SNB nennt insbesondere die nötige Reduktion der finanziellen Abhängigkeiten innerhalb der Gruppe und die Schliessung von Liquiditätslücken im Krisenfall.
Die gesetzliche Frist für einen glaubwürdigen und funktionstüchtigen Notfallplan endet für beide Banken Ende 2019.