Wegen Waldbrandgefahr verbietet Gemeinde das Grillieren mit Kohle
In der Gemeinde Urdorf gilt ab sofort ein allgemeines Feuerverbot: Damit sind offene Feuer im Freien - auch in Gärten, auf Balkonen und auf Grillplätzen - untersagt. Für Feuerwerk am 1. August lässt der Gemeinderat aber noch eine Option offen.
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Der Gemeinderat beurteilt die Waldbrandgefahr angesichts der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode und den anhaltend warmen Temperaturen als erheblich, wie er auf seiner Internetseite schreibt. Bereits kleine Funkenwürfe könnten im Wald, in Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen Brände entfachen.
Mit dem allgemeinen Feuerverbot, das nun auf Gemeindegebiet bis auf Widerruf gilt, ist es untersagt, im Freien Feuer zu entfachen. Auch «Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohl betrieben werden», sind vom Verbot erfasst, wie es in der Mitteilung weiter heisst, über die das Onlineportal Toponline berichtete.
Verboten ist grundsätzlich auch das Abbrennen von Feuerwerk. Allerdings kann am Nationalfeiertag in Urdorf allenfalls zumindest «Kleinfeuerwerk» in die Luft geschossen werden. Dies sei voraussichtlich auf dem Festgelände «unter Aufsicht und Kontrolle der Feuerwehr Urdorf in den dafür vorgesehenen Zonen» möglich. Dies allerdings nur, wenn der Kanton angesichts der Trockenheit nicht doch noch ein generelles Verbot erlässt.
Der Kanton Zürich stuft die Waldbrandgefahr seit vergangenem Donnerstag als «erheblich» ein (Gefahrenstufe 3 von 5). Dies gilt als «Mahnung zum sorgfältigem Umgang mit Feuer im Freien».
-Mitteilung der SDA (mba)