Aargau: Heimatort kann bei Zusammenschluss beibehalten werden

Wie der Kanton Aargau berichtet, wurde die Botschaft an den Grossen Rat zur Beibehaltung des bisherigen Gemeindebürgerrechts bei Zusammenschluss verabschiedet.

Blick auf die Altstadt von Aarau. - Keystone

Der Regierungsrat hat die Botschaft an den Grossen Rat für die zweite Beratung der Änderungen des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz), des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz) sowie des Dekrets über Gebühren für Amtshandlungen von Gemeinden (Gemeindegebührendekret) verabschiedet.

Mit der Änderung des Gemeindegesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Zusammenschluss oder Neubildung von Gemeinden beibehalten werden kann.

Auf Gesuch betroffener Bürger hin soll dem neuen Bürgerrecht (Heimatort) der bisherige Heimatort in Klammern angefügt werden können.

Gebühren für den Eintrag im Register

Der Grosse Rat hat in der ersten Beratung dem regierungsrätlichen Entwurf des Gemeindegesetzes sowie des Organisationsgesetzes vollumfänglich zugestimmt.

Die zuständigen Regionalen Zivilstandsämter sollen für den Eintrag im Schweizerischen Personenstandsregister Gebühren in der Höhe von 75 Franken für Anträge von Einzelpersonen sowie 100 Franken für Anträge von Familien und Ehepaaren beziehungsweise Paaren in eingetragener Partnerschaft erheben können.

Die entsprechenden Regelungen sollen im Gemeindegebührendekret verankert werden.