Biberstein bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Wie die Gemeinde Biberstein berichtet, sind die auf Strassen hinausragenden Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens Mitte Juli 2024 zurückzuschneiden.

Das Gemeindehaus in Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Voraussetzungen für die Vegetation sind momentan ideal. Hecken, Bäume, Sträucher, Wiesen, alles spriesst.

Es muss festgestellt werden, dass leider an vielen Orten die Pflanzen die Vorschriften nicht einhalten.

Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen (auch Privatstrassen) und Plätzen werden gebeten, auf Strassen, Plätze und Gehwege hinausragende Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens Mitte Juli 2024 zurückzuschneiden.

Überhängende Äste sind bei Fahrbahnen auf mindestens 4,5 Meter lichte Höhe zurückzuschneiden.

Hecken und Sträucher sind zurückzuschneiden

Im Speziellen ist darauf zu achten, dass Strassenschilder, Signaltafeln, Strassenlampen und Hydranten nicht verdeckt werden.

Hecken und Sträucher sind auf 0,6 Meter, gemessen ab der Grundstückgrenze, zurückzuschneiden.

Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

Die Gemeinde empfiehlt den Einwohnern, auch bei Bäumen, Sträuchern und Hecken, welche an einer Grundstücksgrenze liegen, regelmässig den Rückschnitt, auch hinsichtlich dem Einhalten von weiteren gesetzlichen Vorschriften, zu überprüfen (insbesondere Höhe von Hecken).