Strengere Kontrollen von mangelhalften Tierhaltungen im Aargau
Die Aargauer Kantonsbehörden haben als Konsequenz von verschärften Kontrollen seit März drei Tierhalteverbote von Nutztieren verfügt. Nach einem Tierschutzfall in Oftringen AG nahm der Kanton nach eigenen Angaben vermehrt unangemeldete und risikobasierte Kontrollen vor.
Der Grund für die Halteverbote seien besonders gravierende Verstösse oder mehrfache Wiederholungen von immer denselben weniger schwerwiegenden Verstössen, teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Dienstag mit. Als letzte Massnahme werde ein Tierhalteverbot verfügt.
Vorgängig ordnet der Veterinärdienst nach eigenen Angaben Massnahmen zur Verbesserung an. Die Verstösse würden in der Folge auch angezeigt, was zu einem Strafverfahren führe. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz führten im Nutztierbereich zudem oft zu Kürzungen von Direktzahlungen.
Das straffe Regime des Veterinärdienstes ist eine Konsequenz des Tierschutzfalls in Oftringen. Dieser erregte im Februar Aufsehen. Ein 57-jähriger Schweizer Tierhalter war zunächst festgenommen worden, nachdem auf seinem Grundstück etliche tote Tiere und Tiere in teilweise sehr schlechtem Zustand entdeckt worden waren.
Der Veterinärdienst sprach in der Folge ein Tierhalteverbot aus. Gegen den Mann, der nicht mehr in Haft ist, läuft ein Strafverfahren wegen mehrfacher Tierquälerei. Der Veterinärdienst hatte beim Tierhalter zwischen September 2015 bis Dezember 2019 insgesamt acht unangemeldete Tierschutzkontrollen vorgenommen.
Das DGS räumte letztlich ein, dass einer Gesamtbetrachtung der Situation beim Tierhalter zu wenig Beachtung geschenkt worden sei. Im Rückblick sei «zu wenig stark durchgegriffen» worden.
Daher nahm der Veterinärdienst in den vergangenen drei Monaten vermehrt unangemeldete und risikobasierte Kontrollen vor. Die festgestellten Tierschutzmängel seien jeweils analysiert worden, heisst es der Medienmitteilung. Der Veterinärdienst habe mit zeitnahen Kontrolle geprüft, ob die Mängel behoben worden seien.
Im Zuge der Aufarbeitung baute der Veterinärdienst nach eigenen Angaben eine interne Liste der intensiver zu kontrollierenden Betriebe im Aargau aus. Diese erlaube eine bessere Überwachung der fehlbaren Betriebe. Wiederholte Vorstösse oder grobe Verstösse gegen das Tierschutzgesetz würden in der Folge intensiver und engmaschiger kontrolliert und verfolgt.