Kanton Bern weist Beschwerde gegen Aarebrücke bei Münsingen ab

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen die Baubewilligung für den Ersatz der Schützenfahrbrücke bei Münsingen abgewiesen.

Der Kanton musst über die Aarebrücke bei Münsigen entscheiden. - nau.ch

Die BVD habe die Beschwerde letzten Mittwoch abgewiesen, teilte die Gemeinde Münsingen am Samstag mit. Diesen Entscheid der Direktion bestätigte Christa Glauser, stellvertretende Geschäftsführerin von Birdlife Schweiz, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

Die Brücke wurde im Jahr 1883 erstellt und hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, wie die Gemeinde in ihrem Communiqué schrieb. Der Ersatzbau sei vereinbar mit den Schutzzielen des betroffenen Auengebiets von nationaler Bedeutung, begründet die BVD ihren Entscheid. Bei der geplanten Brücke mit Schrägseilen seien schwarz-weisse Bälle an den Seilen vorgesehen, die dem Vogelschutz dienen würden.

Der Entscheid der BVD ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Die Naturschutzorganisation wolle nächste Woche einen solchen Schritt prüfen, sagte Glauser.

Falls sich der Ersatzneubau verzögere, müsse die Gemeinde Münsingen als Eigentümerin «kostspielige Instandhaltungsmassnahmen» ausführen lassen. Allenfalls müsse die Brücke gesperrt werden, schrieb die Gemeinde.

Die Brücke diene als wichtige Verbindung für die Schul-, Arbeits- und Wanderwege zwischen Münsingen und dem Belpberg, erklärte Thekla Huber, zuständige Gemeinderätin von Münsingen. Zudem seien verschiedene Leitungen zum Beispiel für Trinkwasser an der Brücke angebracht.