Oppligen bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Wie die Gemeinde Oppligen berichtet, werden Strassenanstösser gebeten, Äste und Bepflanzungen alljährlich auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

Landwirtschaftlicher Verkehr an der Dorfstrasse in Oppligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Zentimeter Höhe hineinragen.

Bei Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 Meter freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimeter freizuhalten.