Auf Sportanlagen in Affoltern am Albis gilt ein Hundeverbot

Wie die Gemeinde Affoltern am Albis meldet, appelliert sie an alle Hundebesitzer, ihre Tiere nicht auf den Sportanlagen mitzuführen.

Landschaftsfoto Affoltern am Albis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

In Affoltern am Albis bieten zahlreiche Freizeit- und Sportanlagen Raum für sportliche Aktivitäten und Erholung.

Doch um Sauberkeit, Sicherheit und Spass für alle Nutzenden gewährleisten können, ist zu beachten, dass Hunde keinen Zutritt zu den Spiel- und Sportfeldern haben.

Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Zürich gilt ein striktes Zutrittsverbot für Hunde auf diesen Anlagen.

Appell an Hundebesitzer

Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Hundebesitzende, dieses Verbot zu respektieren und ihre Tiere nicht auf den Sport- und Spielplätzen mitzuführen oder freizulassen.

Die Sport- und Freizeitanlagen sind ausschliesslich für sportliche Aktivitäten vorgesehen.

Wer sich sportlich betätigen möchte, ist herzlich dazu eingeladen – allerdings ohne seine vierbeinigen Freunde.

Denn nur so kann die Sicherheit aller Sportbegeisterten gewährleistet werden.

Auch Pausenplätze und die Badi sind hundefrei

Das kantonale Hundegesetz sieht zudem vor, dass auch auf Pausenplätzen und in Badeanstalten keine Hunde erlaubt sind.

Damit alle Nutzer die zahlreichen Anlagen in vollen Zügen geniessen können, ist es wichtig, sich an die Regeln zu halten.

Nur so kann ein harmonisches Miteinander auf den Schul- und Sportanlagen gewährleistet werden.