Anordnung zur Urnenabstimmung in Henggart

Wie die Gemeinde Henggart berichtet, kommt am 19. November 2023 die Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Alterswohnheim Flaachtal zur Urnenabstimmung.

Einfahrtsstrasse nach Henggart im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat Henggart ordnet als wahlleitende Behörde gemäss Paragraf zwölf des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich am Sonntag, 19. November 2023, zur Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Alterswohnheim Flaachtal die Urnenabstimmung an.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.