Blitzschutzsysteme in Marthalen werden kontrolliert

Wie die Gemeinde Marthalen angibt, werden die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude kontrolliert. Die Kontrollen sind für die Eigentümer kostenlos.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Gestützt auf die Weisung «Blitzschutzsysteme» der Gebäudeversicherung Kanton Zürich vom 1. Januar 2015 werden dieses Jahr im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in der Gemeinde Marthalen unangemeldet kontrolliert.

Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr René Imholz die periodischen Kontrollen durch. Die periodischen Kontrollen werden wenn möglich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.

Freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF gemäss den Leitsätzen der Electrosuisse «Blitzschutzsysteme SNR 64022» mindestens alle zehn Jahre zu kontrollieren.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der GVZ zu finden.