Niederwil ruft zur Einhaltung der Ruhezeiten auf

Wie die Gemeinde Niederwil mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, sich an die angegebenen Ruhezeiten zu halten, da es bereits vermehrt zu Beschwerden kam.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Die Gemeindeverwaltung erreichen wieder vermehrt Reklamationen betreffend Nichteinhalten der Ruhezeiten. Der Gemeinderat ruft deshalb nachfolgende Bestimmungen gemäss Polizeireglement in Erinnerung:

In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend, ist während der Zeit von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr (samstags 18 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Bohren, Fräsen, Motorsägen, usw.) untersagt.

Radio, TV und andere Musikgeräte

In der Zeit von 22 bis 7 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: Das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien.