Der Gemeinderat Speicher informiert über den Voranschlag für 2022
Bei der letzten Gemeinderatssitzung in Speicher am 16. September 2021 wurde der Voranschlag der Erfolgs- und Investitionsrechnung für 2022 behandelt.
Der Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.6 Einheiten für natürliche Personen für das Jahr 2022 weist einen Aufwandüberschuss von - 250'100 Franken aus. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Ertrag von 29'488'330 Franken, einem Aufwand von 30'051'280 Franken, einem Ergebnis aus Finanzierung von 166'850 Franken und einem ausserordentlichen Ergebnis von 206'900 Franken und einem Spezialfinanzierungsaufwand von - 60'900 Franken.
Im Voranschlag der Investitionsrechnung stehen den Bruttoausgaben von 8'924'000 Franken, Investitionseinnahmen von 0 Franken gegenüber. Die budgetierten Nettoinvestitionen der Investitionsrechnung betragen somit 8'924'000 Franken.
Der Fiskalertrag wird voraussichtlich moderat steigen
Der Grund für den Aufwandüberschuss ist im Rückgang der Steuererträge bei den juristischen Personen zu suchen. Aufgrund der noch weiterhin unsicheren Situation hat der Gemeinderat verschiedene Szenarien betrachtet, wie sich die Fiskalerträge in den nächsten Jahren entwickeln werden. Der Gemeinderat geht davon aus, dass der Fiskalertrag wieder moderat steigen wird, bis 2025 wird das Niveau von 2020 nachhaltig erreicht.
Die von der Gemeinde nicht beeinflussbaren Ausgaben steigen stetig. Die beeinflussbaren Kosten steigen hingegen nicht im gleichen Ausmass an. Die dauernde Kostenüberprüfung zeigt ihre Wirkung. Es muss weiterhin ein genügend grosser Cash-Flow erwirtschaftet werden um die Investitionen tragen zu können. Der Kanton hat in seiner Prognose für 2021 festgehalten, dass die Auswirkungen der Pandemie geringer spürbar sind als erwartet und für 2022 eine Erholung in Aussicht gestellt.
Bei der Prognose für 2022 wird sich an den Empfehlungen des Kantons orientiert
Für die Prognose für das Voranschlagsjahr 2022 und die Planjahre 2023 bis 2025 hat sich der Gemeinderat weitgehend an den Empfehlungen des Kantons orientiert. Als Ausgangsbasis wurde aber eine leicht korrigierte Annahme getroffen, da 2020 ein sehr gutes Jahr bezüglich Fiskalertrag war, 2019 aber deutliche unter den Erwartungen lag. Auf dieser Basis hat der Gemeinderat entschieden die Erwartungen für 2022 zu reduzieren, aber nicht auf das Niveau von 2019, sondern zwischen den beiden Werten. Die weitere Entwicklung folgt aber strikt den Empfehlungen des Kantons.
Im Moment ist es weiterhin schwierig abzuschätzen, wie sich die Pandemie in den Planjahren auswirken wird
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Einbussen bei den Steuererträgen für natürliche Personen weit weniger gross sind als bisher angenommen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf das Endergebnis. Die Situation im gesamten Planungshorizont entspannt sich.
Für die juristischen Personen gelten grundsätzlich dieselben Annahmen. Da die Steuererträge bei den juristischen Personen viel volatiler sind, ist eine Aussage für die nächsten Jahre noch schwieriger zu machen. Auch hier hat die Gemeinde den langjährigen Trend ausgewertet und erwartet eine Erholung der Erträge für juristische Personen in den nächsten Jahren.
Die Massnahmen zur Kostenkontrolle zeigen ihre Wirkung
Die Sondersteuer-Einnahmen bleiben dank des regen Liegenschaftenhandels auf hohem Niveau und kompensieren teilweise die Ausfälle bei den juristischen Personen. Neben den geplanten Einnahmen im Bereich der Steuern mit einem Wachstum von ca. 10 Prozent gegenüber Voranschlag 2021 und dem budgetierten tieferen Kostenwachstum sind noch wesentlichen Punkte zu erwähnen.
Der Personalaufwand steigt leicht an. Im Bereich Bildung ist festzustellen, dass die Schülerzahlen steigen und dadurch zusätzliche Klassen geführt werden. Daher steigt der Personalaufwand dort deutlicher an, als in den anderen Bereichen. Die Ausgaben für Sach- und übrige Aufwand von 6'110'910 Franken sind gegenüber dem Voranschlag 2021 rund 300'000 Franken höher. Über die Planungsperiode bleiben sie aber konstant. Die Massnahmen zur Kostenkontrolle zeigen ihre Wirkung. Gegenüber 2020 ist nicht mit Sondereffekten zu rechnen.
Eine Steuererhöhung ist noch nicht notwendig
Der Gemeinderat will auch im kommenden Jahr den Steuerfuss auf dem Stand von 3.6 Einheiten belassen. Auch wenn der Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss vorgelegt wird, hat sich die Situation merklich entspannt. Daher ist es noch nicht notwendig auf diese Situation kurzfristig mit einer Steuererhöhung zu reagieren.
Der Gemeinderat hat entschieden, die Situation im ersten Quartal 2022 zum Start der Planperiode 2023 bis 2026 genau zu analysieren und daraus dann die weitere Entwicklung abzuleiten. Es muss weiterhin das Ziel sein, die Verschuldung nicht zu schnell ansteigen zu lassen und gleichzeitig ein akzeptables Investitionsprogramm umsetzen zu können, damit nicht ein noch grösserer Investitionsrückstand entsteht. Es wird sich zeigen, ob die Zielsetzungen erreicht werden können ohne den Steuerfuss ab 2023 moderat zu erhöhen.