Speicher passt Gebühren für Nutzung öffentlicher Anlagen an
Wie die Gemeinde Speicher bekannt gibt, hat der Gemeinderat den neuen Gebührentarif genehmigt. Dieser tritt per 1. April 2024 in Kraft.
Gestützt auf die Nutzungsordnung der öffentlichen Anlagen erlässt der Gemeinderat Speicher den Gebührentarif für die Nutzung öffentlicher Anlagen und Mietobjekte der Gemeinde.
Bereits im Februar 2023 wurde dieser Gebührentarif ergänzt und überarbeitet, da verschiedene Räumlichkeiten neu ins Angebot aufgenommen wurden.
Der Tarif ist nun ein Jahr in Kraft. Erste Erfahrungen und externe wie auch interne Rückmeldungen zeigten, dass weitere Anpassungen und Präzisierungen zu prüfen sind.
In der Folge wurden sämtliche Rückmeldungen durch die Kommission für Bau und Umwelt (KBU) analysiert.
Neuer Tarif ab April 2024 in Kraft
Einige Anpassungen wurden im Gebührentarif aufgenommen: Zum Beispiel gehören zur Kategorie «A» neu nicht nur die Vereine der Gemeinde Speicher, sondern auch die ortsansässigen Verbände, Parteien und Kirchgemeinden.
Ausserdem wurden die neu zur Verfügung stehende Headset-Anlage und die Wassernutzung des Hallenbades in den Tarif integriert.
Auch wurde die Handhabung von Dauerbelegungen oder Sondernutzungen geregelt und die Reservationsfristen festgelegt.
Der Gemeinderat hat den Änderungen zugestimmt und den angepassten Gebührentarif genehmigt. Dieser tritt per 1. April 2024 in Kraft.