Feuerwerk und Sicherheit am 1. August

Die Gemeinde in Moulen gibt Auskunft zu Sicherheitsvorkehrungen zur 1.-August-Feier.

Schweiz (Symbolbild) - SDA Regional

Bald ist 1. August. Es ist Nationalfeiertag und somit ein Tag zum Feiern!

Es sei an dieser Stelle erlaubt, folgende Hinweise zu den bevorstehenden Feierlichkeiten zu platzieren:

1.-August-Feuerwerk ist für den Nationalfeiertag bestimmt. Doch leider werden Knallkörper stets Tage voraus abgebrannt.

Insbesondere Haus- und Wildtiere leiden darunter. Es wird daher dringend davon abgeraten, in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, Ställen, bei weidenden Tieren oder in Wäldern Feuerwerk zu entzünden.

Bitte beschränken Sie die Feuerwerke auf den 1. August.

Im Umgang mit Feuer und Feuerwerk ist Vorsicht geboten:

- Im Freien sind nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Das Feuer ist ständig zu beobachten und allfälliger Funkenwurf sofort zu löschen.

- Feuerstellen und ihre Umgebung sind nur in gelöschtem Zustand zu verlassen.

- 1.-August-Feuer müssen in genügendem Abstand zu Wäldern und Gebäuden entfacht werden. Eine Überwachung des Feuers bis zum vollständigen Erlöschen ist unabdingbar.

Die Sicherungs- und Brandverhütungsmassnahmen sind vorgängig mit dem zuständigen Feuerwehrkommando abzusprechen. Es sind geeignete Löschmittel bereitzustellen.

- Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Wäldern, Gebäuden und in Menschenansammlungen abgebrannt werden. Es ist ein angemessener Sicherheitsabstand einzuhalten.

- Die Gebrauchsanweisung für das Feuerwerk ist vor dem Abbrennen durchzulesen und exakt einzuhalten.

- Raketen sind aus verankerten Flaschen oder Röhren abzufeuern.

- Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.

- Im Brandfall ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren (Tel. 118).

Die Gemeinde wünscht Ihnen allen gelungene, schadenfreie Feiern zum 1. August.