Vollstreckung einstweilen ausgesetzt

Der Stadtrat hat die bereits anberaumte Vollstreckung einstweilen ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht in dieser Sache entschieden hat.

Die Stadt Arbon. - Gemeinde Arbon

Wie am 12. August kommuniziert, hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom vergangenen Montag, 10. August angeordnet, dass das Nutzungsverbot der «Rotes Kreuz»-Pergolen ab dem 24. August um 08.00 Uhr zwangsweise durchgesetzt wird, sofern sich der Betreiber dann noch immer nicht an das Verbot halten würde. Am 21. August wurde der Stadtrat kurzfristig durch das Verwaltungsgericht informiert, dass gegen den Vollstreckungsentscheid des Stadtrates doch noch ein Rechtsmittel ergriffen worden ist.

Das Verwaltungsgericht weist die Stadt zudem an, bis zum Entscheid über die beantragte aufschiebende Wirkung sämtliche Vollstreckungsmassnahmen zu unterlassen. Der Stadtrat hat deshalb die bereits anberaumte Vollstreckung einstweilen ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht in dieser Sache entschieden hat.