Baden: Einstellung von Durchfahrtskontrollen
Die Stadtpolizei Baden hat die Kontrolle von signalisierten Durchfahrtsverboten mit elektronisch-visuellen Kontrollverfahren am 10. Februar 2022 eingestellt.

Die Analyse des rechtskräftigen Urteils des Bezirksgerichts Baden zeigt, dass das eingesetzte Kontrollverfahren nicht ohne Weiteres angepasst werden kann. Die geltenden Durchfahrtsverbote können künftig nicht mehr konsequent durchgesetzt werden.
Das Bezirksgericht Baden beurteilte in einem Strafverfahren eine mit elektronisch-visuellen Mitteln geführte Durchfahrtskontrolle in Ennetbaden. Im Ergebnis beanstandete das Gericht das eingesetzte Kontrollmittel und erliess der fehlbaren Autolenkenden die ausgesprochene Ordnungsbusse.
Die Oberstaatsanwaltschaft verzichtete auf einen Weiterzug des Urteils des Bezirksgerichts. Die Stadt hätte die Überprüfung des Urteils durch eine übergeordnete Instanz begrüsst.
Die Stadt war zu keiner Zeit Partei im Strafverfahren und konnte ihren Standpunkt sowie Argumente zur Rechtmässigkeit des eingesetzten Verfahrens nicht einbringen.
Offene Ordnungsbussen werden nicht weiter verfolgt
Es liegt nun an den zuständigen Stellen des Kantons, die Voraussetzungen zu schaffen, damit effektive Kontrollen erlassener Durchfahrtsverbote wieder möglich werden.
Das Ordnungsbussenverfahren ist mit der Zahlung der Ordnungbusse abgeschlossen. Rückzahlungen bezahlter Ordnungsbussen sind deshalb nicht vorgesehen.
Noch offene Ordnungsbussen werden nicht weiter verfolgt. Weiter betrieben wird die technische Verkehrsüberwachungsanlage an der «Gstühl»-Kreuzung, da diese Anlage den bundesrechtlichen Vorgaben entspricht.
Der Wegfall der Kontrollen der Fahrverbote mit elektronisch-visuellen Mitteln dürfte dazu führen, dass die mit entsprechenden Verboten belegten Strassen vermehrt widerrechtlich genutzt werden. Anwohner und berechtigte Nutzer der Strassen werden um Verständnis gebeten.