Baden: Erweiterung des Energieförderprogramms

Wie die Gemeinde Baden mitteilt, wird ab dem 1. Januar 2022 das neue Energieförderprogramm in Baden mit Beiträgen zu Elektromobilität und Fernkälte ergänzt.

Die Stadt Baden. - Nau.ch / jpix.ch

Vor einem Jahr hat die Stadt Baden ein neues Energieförderprogramm lanciert. Im Zentrum standen finanzielle Beiträge für den Ersatz von fossilen Heizungen durch Fernwärme und Wärmepumpen und für die erneuerbare Stromproduktion mit Photovoltaik-Anlagen.

Ab dem 1. Januar 2022 wird das Programm mit Beiträgen zu Elektromobilität und Fernkälte ergänzt. Ziel der Stadt Baden ist es, Förderbeiträge von Bund, Kanton und Dritten zu ergänzen und in einigen Bereichen bewusst zu verstärken.

Die Elektromobilität wird immer wichtiger und jeder Fahrzeughersteller hat bereits eines oder mehrere Modelle im Angebot. Unter den Neuzulassungen im dritten Quartal 2021 waren bereits 17 Prozent der Fahrzeuge rein elektrisch und weitere 34 Prozent mit Hybrid und Plug-In Hybrid.

Installation von Elektro-Ladestationen

Die notwendige Ladeinfrastruktur am Wohnort kann bei dieser Entwicklung kaum mithalten. Insbesondere bei bestehenden Mehrfamilienhäusern mit Mietenden und Stockwerkeigentümerschaften fehlt oft die elektrische Infrastruktur damit mehrere Ladestationen installiert werden können.

Deshalb fördert die Stadt Baden nun die Installation von Elektro-Ladestationen und deren Erschliessung bei Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentum ab drei Einheiten. Gemeinsam erschlossene Garagen von einzelnen Wohneinheiten werden ebenfalls berücksichtigt.

Im Zuge des Ausbaus des Fernwärmenetzes durch die Regionalwerke AG Baden wird auch ein Fernkältenetz aufgebaut. Neu wird der Anschluss ans Fernkältenetz für die Komfortkühlung gefördert.

Förderbeiträge von Bund, Kanton und Dritten

Erste Anschlüsse werden Ende 2022 im Raum Baden Nord und entlang der Ausbauachse Richtung Innenstadt verfügbar. Die Grundlage für das Förderprogramm bildet das Energiereglement, das im Oktober 2020 durch den Einwohnerrat genehmigt wurde.

Die Finanzierung wird über einen Zuschlag auf die Gebühr für die Nutzung des Badener Elektrizitätsnetzes sichergestellt. Alle Stromverbraucher bezahlen aktuell 0.25 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) bis zu einem Jahresverbrauch von 50'000 kWh.

Für jede zusätzliche kWh gilt ein tieferer Betrag von 0.15 Rp./kWh. Bei ansteigendem Bedarf an Fördermitteln können die Zuschläge zukünftig erhöht werden.

Die konkreten Förderbeiträge sind in der revidierten Energieverordnung geregelt. Neben dem kommunalen Energieförderprogramm gibt es auch Förderbeiträge von Bund, Kanton und Dritten. Beispielsweise fördert der Kanton Aargau seit dem 1. Oktober 2021 ebenfalls Anschlüsse an die Fernwärme.