Birmenstorf bittet um das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Birmenstorf appeliert die Anwohner, Bäume und Sträucher bis Ende September 2021 zurückschneiden, um die Verkehrsräume freihalten.
Bäume und Sträucher profitieren in ihrem Wachstum zusätzlich von den aktuellen Witterungsverhältnissen. Auch in direkter Nachbarschaft zu öffentlichen Verkehrsräumen entwickeln sie sich prächtig und raumgreifend, langsam aber stetig und vielfach von den Grundeigentümern unbemerkt ins Grenzenlose.
Durch diese «Grenzüberschreitungen» werden oftmals Sichtzonen, Durchfahrtsbreiten und Durchfahrtshöhen beschnitten und dadurch die Nutzung der öffentlichen Strassen, Wege und Trottoirs und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Verkehrswegen, werden gebeten, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen bei ihrem Freiheitsdrang jeweils in bestimmte Schranken zu weisen.
Rückschnitt auf folgende Schranken
Seitlicher Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze, über Strassen den Fahrraum bis auf eine Höhe von 4,50 Metern freihalten und über Fusswegen und Trottoirs auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern zurückzuschneiden.
Bei Pflanzungen und Grünhecken an Einmündungen und Strassenverzweigungen (Sichtzonen) muss die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,60 Metern und 3 Metern gewahrt bleiben.
Einzelne, die Sicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen. Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden. Wo aktuell nicht gegeben, sind diese Vorgaben bis Ende September 2021 zu erfüllen.