Bushaltestellen in Wettingen werden barrierefrei umgebaut

Wie die Gemeinde Wettingen mitteilt, werden 29 Bushaltestellen umgerüstet. Die Realisierung erfolgt nach festgelegter Priorisierung in den nächsten zehn Jahren.

Der Dorfkern in Wettingen. - Nau.ch / jpix.ch

Für die behindertengerechte Umgestaltung der Bushaltestellen in Wettingen beantragt der Gemeinderat für die nächsten zehn Jahre einen Kredit von 2'274'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei der Benutzung von Anlagen des öffentlichen Verkehrs.

Auf Basis des Gesetzes müssen die bestehenden Bushaltestellen hindernisfrei umgebaut werden, indem die Haltekanten auf eine Höhe von 22 cm angehoben werden.

Kanton beginnt 2024 mit baulicher Umsetzung

Bei den Bushaltestellen sind die jeweiligen Strasseneigentümer dafür verantwortlich, diese so umzubauen, dass der Einstieg hindernisfrei möglich ist.

An Kantonsstrassen ist dies der Kanton – bei den Gemeindestrassen die Gemeinde.

Der Kanton hat die Haltestellen an Kantonsstrassen analysiert, priorisiert und beginnt dieses Jahr mit der baulichen Umsetzung der ersten Haltekantenanhebungen in Wettingen.

Zeitgleich hat die Gemeinde die Analyse und Priorisierung für die Haltestellen an Gemeindestrassen vorgenommen.

Priorisierung für die bauliche Umsetzung

Auf den Gemeindestrassen von Wettingen befinden sich 30 Bushaltestellen. Davon entsprechen 29 Haltekanten noch nicht den geforderten Vorgaben nach BehiG.

Gestützt auf die Bedeutung der einzelnen Bushaltestellen bezüglich Nähe zu öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren, Alters- und Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Schulanlagen, Park- und Erholungsanlagen, Sporteinrichtungen et cetera sowie der Berücksichtigung geplanter Strassensanierungsprojekte wurde eine Priorisierung für die bauliche Umsetzung festgelegt.

Der Realisierungszeitraum wird über die Prioritäten definiert.

Priorität eins erfolgt innerhalb der nächsten fünf Jahre, Priorität zwei innerhalb der folgenden fünf Jahre und Priorität drei wird mit der Umsetzung mit zukünftigen Strassenbauprojekten koordiniert.

Kosten von 2'274'000 Franken

Die Kosten zur Umsetzung der Prioritäten eins und zwei betragen 2'274'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer.

Die Kosten für die Umsetzung der Priorität drei werden in die jeweiligen koordinierten Werkleitungsprojekte integriert.