Er­satz­wahl Ge­schäfts­prü­fungs­kom­mis­si­on Neuenhof

Wie die Gemeinde Neuenhof schreibt, findet die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission Neuenhof am 25. September 2022 statt.

Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Herr Christoph Meier, Grünliberale Partei, reichte per 30. April 2022 seine Demission als Mitglied der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission Neuenhof ein.

Der Gemeinderat hat die Durchführung der Ersatzwahl auf den Urnengang vom 25. September 2022 angesetzt, sofern nicht eine stille Wahl zustande kommt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Neuenhof zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 2. Stock, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag um 12 Uhr, das heisst bis am Freitag, 12. August 2022, um 12 Uhr einzureichen.

Das Verfahren

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro Neuenhof als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Das Anmeldeformular kann man auf der Gemeindewebseite herunterladen.