Untersiggenthal: Stimm- und Wahlzettel korrekt abgeben
Immer wieder gibt es in Untersiggenthal ungültige Abstimmungsunterlagen. Die Gemeinde klärt auf, wie die Stimmzettel richtig ausgefüllt werden.

Am Sonntag, 13. Februar 2022, finden die ersten Abstimmungen in der Gemeinde Untersiggenthal im neuen Jahr statt.
Da in der jüngsten Vergangenheit einige fehlerhafte und somit ungültige Abstimmungsunterlagen beim Wahlbüro eingegangen sind, möchte die Gemeinde auf die wichtigsten Punkte hinweisen, welche es zu beachten gilt, damit die briefliche Stimmabgabe auch gültig ist:
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Die Anleitung auf dem Stimmrechtsausweis ist zu beachten. Die Stimm- und, oder Wahlzettel sind handschriftlich auszufüllen.
Das Antwort-Kuvert per Post oder direkt in den Gemeindebriefkasten werfen
Sämtliche ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel sind in das amtliche Stimmzettel-Kuvert, Kuvert mit Löchern, zu legen. Dieses muss zu geklebt werden.
Den Stimmrechtsausweis ist im Feld zu unterschreiben, ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig, und zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert zu legen, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
Das Antwort-Kuvert kann per Post zugeschickt werden. Bei Postaufgabe das Antwortkuvert unbedingt rechtzeitig, bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungstag, der Post übergeben; keine Briefmarke nötig, oder in den Gemeindebriefkasten geworfen werden.
Auch der Urnengang ist möglich
Auf keinen Fall sind eigene Kuverts zu verwenden. Falls das amtliche Antwort-Kuvert oder andere Unterlagen nicht mehr zu finden sind, sollte sich an die Einwohnerdienste gewendet werden.
Anstelle der brieflichen Stimmabgabe ist auch der Urnengang möglich. Das Wahlbüro der Gemeinde Untersiggenthal stellt jeweils am Wahlsonntag von 9 bis 10 Uhr im Gemeindehaus eine Urne auf.