Stadt Baden: Vergabe von Arbeitsstipendien Covid-19 an Kulturproduzierende

Die städtische Kulturförderung hat zum zweiten Mal Arbeitsstipendien für Kulturschaffende mit Wohnsitz in Baden oder starkem Bezug zur Stadt vergeben.

Die Stadt Baden. - Nau.ch / jpix.ch

Die Kulturproduzierenden traf die anhaltende Pandemie-Situation besonders hart und die Auswirkungen sind weiterhin spürbar. Kaum Aufträge und Engagements, eine hohe Planungsunsicherheit, bis hin zu Planungsunmöglichkeit.

Entsprechend richtete sich das befristete Förderinstrument Arbeitsstipendium Covid-19 an produzierende Kulturschaffende, die aufgrund der Auswirkungen der Pandemie auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Ein Arbeitsstipendium Covid-19 versteht sich als Beitrag an die Lebenskosten und ermöglicht Kulturschaffenden mit Leistungsausweis und Potenzial Kontinuität in ihrem Schaffen. Auf die zweite Ausschreibung hin gingen 29 Gesuche ein, die von der Kulturförderung bearbeitet und von der Kulturkommission beurteilt wurden.

Mit einer Gesamtsumme von 116'000 Franken werden 20 Kulturschaffende mit einem Arbeitsstipendium gefördert. Berücksichtigt wurden Kulturschaffende aus den Bereichen Musik, bildende Kunst, Literatur und Theater. Das Stipendium ist verknüpft mit einem künstlerischen Vorhaben.

Monatliche Unterstützung umfasst 2000 Franken

Kulturschaffende konnten Anträge für ein Stipendium von mindestens zwei beziehungsweisemaximal vier Monaten stellen, wobei die monatliche Unterstützung 2000 Franken umfasst.

Die Gesuche wurden aufgrund folgender Kriterien beurteilt: Bezug der gesuchstellenden Person zur Stadt Baden, professioneller künstlerischer Werdegang, Qualität des künstlerischen Vorhabens sowie Stimmigkeit von Vorhaben und beantragter Stipendiumsdauer.

Die berücksichtigten Gesuche überzeugten mit ihren künstlerischen Vorhaben. Die Kulturförderung und die Kulturkommission sind überzeugt, die Kulturschaffenden mit dem befristeten Förderinstrument gezielt und wirkungsvoll in ihrer Arbeit unterstützen zu können.