Zweite Hochrechnung 2020 des Kantons Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt rechnet für das laufende Jahr mit einem Überschuss von 311 Mio. Franken.
Auf Basis der Zahlen bis Ende August 2020 rechnet der Kanton Basel-Stadt für das Rechnungsjahr 2020 mit einem Gesamtergebnis von 311 Mio. Franken. Hauptverantwortlich für die Verbesserung gegenüber dem Budget sind höhere Steuereinnahmen sowie eine höhere Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Im Vergleich zur ersten Hochrechnung gibt es folgende wesentliche Veränderungen: Bei den Einkommenssteuern werden 60 Mio. Franken höhere Erträge erwartet, welche insbesondere auf die Quellensteuern zurückzuführen sind. Aufgrund des hohen Börsenstandes Ende 2019 dürften die Vermögenssteuern um 69 Mio. Franken höher als budgetiert ausfallen. Die Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern liegen gemäss der Hochrechnung um 47 Mio. Franken über dem Budget.
COVID-19-Pandemie: Finanzieller Handlungsspielraum bleibt erhalten
Der Kanton Basel-Stadt geht gemäss Stand Ende August 2020 von einer finanziellen Belastung durch die COVID-19-Pandemie in Höhe von rund 136 Mio. Franken aus. Gegenüber der ersten Hochrechnung, welche mit 73 Mio. Franken rechnete, liegen erste Schätzungen für die Aufwendungen im Bereich der Spitäler vor.
Die Zusatzaufwendungen und Vorhalteleistungen (Bereithaltung von Spitalkapazitäten für Covid-Patientinnen und -Patienten) der Spitäler belaufen sich für das Jahr 2020 auf geschätzte 50 Mio. Franken. Zudem sind weitere Unterstützungsmassnahmen für das Hotel- und Gastgewerbe im Umfang von 10 bis 15 Mio. Franken in Erarbeitung (Motion Gander). Nicht berücksichtigt sind allfällige Beiträge an die Basler Verkehrsbetriebe (BVB).
Der Kanton Basel-Stadt dürfte somit trotz der COVID-19-Pandemie seinen finanziellen Handlungsspielraum erhalten. Dank der nachhaltigen Finanzpolitik der letzten Jahre standen nicht nur genügend Mittel für Sofortmassnahmen zur Verfügung, der Kanton wird für die baselstädtische Wirtschaft auch Konjunkturspritzen in Form von Investitionen setzen können. Es gilt aber festzuhalten, dass es sich bei der Hochrechnung um eine Schätzung handelt, welche noch mit Unsicherheiten behaftet ist.
Ab 2022 ausgeglichene Ergebnisse
Das ausserordentlich gute Rechnungsjahr 2019 war geprägt von einmaligen Sondererträgen aus alten Steuerjahren. Diese wirken sich auch noch positiv auf die Jahre 2020 und 2021 aus.
Ab 2022 werden schliesslich wieder ausgeglichene Ergebnisse erwartet. Diese Prognose unterliegt aber den grossen Unwägbarkeiten der weiteren Pandemieentwicklung. Es ist daher wichtig, weiterhin an einer vorsichtigen Ausgabenpolitik festzuhalten.