Seftigen: Dachsanierung Gemeindeliegenschaften

Die Ziegeldächer auf dem Verwaltungsgebäude und der Turnhalle durch sollen durch «Indach-Photovoltaikanlagen» ersetzt werden.

Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Dach. (Symbolbild) - dpa

Die ZiegeldäCher der Liegenschaften Verwaltungsgebäude Dorfmatt 6 (Baujahr Dach 1967), Turnhalle Schulstrasse 11 (Baujahr Dach 1965) sowie das Eternitdach auf dem Werkhofgebäude Seftigenstrasse 3 (Baujahr Dach 1988) sind altershalber kurz- bis mittelfristig sanierungsbedürftig.

Der Gemeinderat hat den konventionellen Ersatz der DäCher wie auch den Ersatz mittels Photovoltaikanlagen prüfen lassen. Er ist aus Gründen des Umweltschutzes und aus finanziellen/wirtschaftlichen Gründen zum Schluss gelangt, die ZiegeldäCher auf dem Verwaltungsgebäude und der Turnhalle durch «Indach-Photovoltaikanlagen» zu ersetzen. Bei einer «Indach»-Lösung wird die Dacheindeckung direkt durch Solarmodule realisiert. Auf dem Welleternitdach auf dem Werkhofgebäude soll eine «Aufdach-Photovoltaikanlage» installiert werden.

Die Leistung der drei Anlagen zusammen beträgt rund 164 Kilowatt Peak (kWp). Die DäCher weisen alle mehr oder weniger eine Ost-West-Ausrichtung auf, was sich auf die Energieproduktion im Zusammenhang mit Eigenverbrauch positiv auswirkt.

Mit den drei Anlagen lassen sich so ca. 140 Megawattstunden (MWh) an erneuerbarer Energie pro Jahr produzieren, was ungefähr dem Stromverbrauch von 40 Haushalten pro Jahr oder rund 700’000 km mit einem E-Auto entspricht.

Die Finanzierung der Anlagen soll wegen der besseren Rentabilität mit eigenen Mitteln erfolgen. Die Eigenfinanzierung hat gegenüber einer Vertrags-Lösung mit Dritten den Vorteil, dass die Unabhängigkeit gewahrt werden kann. Zwar ist die Investition mit netto Fr. 521’000 grösser als jene bei einem Eins-zu-eins Ziegel- beziehungsweise Welleternitersatz, wo mit Kosten von Fr. 260'000 gerechnet werden müsste.

Dafür generieren die Photovoltaikanlagen aufgrund des Eigenverbrauchs tiefere Stromrechnungen und dank des Energieverkaufs zusätzliche Einnahmen von insgesamt rund Fr. 22'000 pro Jahr. Die Zusatzinvestition ist so gesehen bereits nach rund 12 Jahren amortisiert, wobei heute eine Lebensdauer von solchen Anlagen von rund 35 Jahren erwartet werden darf.

Die Bruttokosten für das gesamte Sanierungsprojekt sind mit Fr. 580'000 veranschlagt. Die Einmalvergütung des Bundes aus den Förderprogrammen beträgt rund Fr. 59'000, woraus eine Nettoinvestition von Fr. 521'000 resultiert. Weil die Einmalvergütung des Bundes erst nach Abschluss der Projektrealisierung definitiv festgelegt wird, muss über den Bruttokredit von Fr. 580'000 abgestimmt werden.

Investitionen von mehr als Fr. 500'000 werden gemäss Gemeindeordnung Seftigen an einer Urnenabstimmung beschlossen. Der Gemeinderat hat die dafür notwendige Urnenabstimmung auf den 13. Juni 2021 angesetzt. Sollte der Souverän dem Projekt zustimmen, würden die Sanierungsarbeiten im Herbst 2021 ausgeführt werden.