Bern: Frau streichelt fremden Hund, der beisst zu – Freispruch

In Bern versuchte eine Frau einen fremden Hund zu streicheln, der Vorfall endet mit einer Verletzung. Der Halter erhält trotzdem Recht.

Eine Frau wird in Bern von einem Hund gebissen – vor Gericht verliert sie trotzdem. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bern wurde eine Frau, als sie ihn streicheln wollte, von einem fremden Hund gebissen.
  • Da kein Fehlverhalten des Halters nachgewiesen werden konnte, verlor sie aber vor Gericht.
  • Wegen eines Fehlers seitens der Staatsanwaltschaft muss der Kanton die Kosten tragen.

Ein unerwarteter Vorfall hat sich im September 2022 in der Region Bern ereignet. Eine Frau, die einen fremden Hund streichelte, wurde von diesem ins Gesicht gebissen. Wie die «Berner Zeitung» schreibt, wurde das Strafverfahren trotz ihrer Anzeige gegen den Hundehalter nicht aufgenommen.

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Wurden Sie schon einmal von einem Hund gebissen?

Ja.
54%
Nein.
46%

Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sah keinen Grund für ein Verfahren gegen den Halter. Aus ihrer Sicht lag weder fahrlässige Körperverletzung noch ein Verstoss gegen das kantonale Hundegesetz vor.

Umfrage

Streicheln Sie fremde Hunde?

Ja, ist doch herzig.
18%
Nein, zu gefährlich.
82%

Das Obergericht bestätigte diese Entscheidung und wies eine Beschwerde der Frau ab, so die Zeitung.

Laut Gerichtsberichten war der entscheidende Faktor, ob der Halter seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Es stellte sich heraus, dass der Hund zwar alleine vor einem Geschäft sass, aber ruhig und wahrscheinlich angeleint war. Es gab keine Hinweise darauf, dass er frei herumgelaufen ist.

Kosten müssen vom Gericht gedeckt werden

Daher kam das Obergericht zu dem Schluss, dass die Frau selbst Schuld an dem Vorfall trug. Sie hatte sich dem unbekannten Hund genähert und ihn gestreichelt – ein bekanntes No-Go im Umgang mit fremden Tieren.

Wegen eines formellen Fehlers der Staatsanwaltschaft hat der Kanton jedoch die Gerichtskosten zu tragen. (Symbolbild) - Keystone

Trotz eines formellen Fehlers seitens der Staatsanwaltschaft, der das rechtliche Gehör der Frau verletzte, bleibt die Entscheidung bestehen. Der Kanton muss jedoch die Gerichtskosten von 600 Franken tragen.