Bern: Leistungen gehen direkt an Personen mit Behinderungen

Wie der Kanton Bern informiert, sollen Menschen mit Behinderungen mehr Autonomie, Selbstbestimmung und grössere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten.

Brücke in Bern. (Symbolbild) - Pixabay

Die Konsultation dauert vom 29. März bis 24. Mai 2023 (deutsch) beziehungsweise vom 1. Mai bis 26. Juni 2023 (französisch).

Die Verordnung regelt die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) und ist ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik.

Leistungen gehen direkt an die Betroffenen

Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Institutionen. Künftig werden die Leistungen direkt an die Menschen mit Behinderungen ausbezahlt.

Damit erhalten sie die Möglichkeit, selbstständig Angebote auszuwählen.

Menschen mit Behinderungen erhalten mehr Autonomie, Selbstbestimmung und dadurch grössere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Ziele, die im Vordergrund stehen

Jeder Mensch mit Behinderung erhält eine Gutsprache für eine gewisse Anzahl Leistungen, über die er oder sie frei verfügen kann.

Die Finanzierung wird von einer Objekt- auf eine Subjektfinanzierung umgestellt.

Die Gutsprache basiert auf einer individuellen Bedarfsermittlung, welche die Bedürfnisse jedes Menschen mit Behinderung im Alltag berücksichtigt.

Unterstützung gibt es für die Bereiche Betreuung, Wohnen, Arbeit und Freizeit.

Einsatz der finanziellen Mittel

Heute müssen Menschen mit Behinderungen ab einem gewissen Unterstützungsbedarf in einem Heim leben, damit der Alltag überhaupt bewältigbar bleibt.

Mit dem neuen Gesetz können auch Menschen, die privat leben möchten, sich entsprechend unterstützen lassen (Assistenzleistungen beziehen).

Zusätzlich wird der Einsatz der finanziellen Mittel im Rahmen des Gesetzes durch verschiedene Massnahmen optimiert:

Dienstleistende und Institutionen werden heute meist pauschal entschädigt – künftig übernehmen sie mehr Eigenverantwortung und optimieren ihre Angebote.

Betreuungsarbeit von Angehörigen wird künftig entschädigt

Menschen, die privat leben, können einfacher Assistenzleistungen beziehen.

Das autonome Leben in der eigenen Wohnung ist erheblich kostengünstiger als das Leben in einer Institution.

Die Betreuungsarbeit von Angehörigen wird heute nicht abgedeckt, – künftig wird sie angemessen entschädigt.

Primärfinanzierungen auf nationaler Ebene (IV, Ergänzungsleistungen et cetera) werden heute zum Teil nicht komplett ausgeschöpft – dies wird mit dem neuen System der Fall sein.