Berner Gewerbebetriebe erhielten 3.45 Millionen Franken Corona-Hilfe

Die Stadt Bern leistete im Jahr 2021 Mietzinshilfe in Höhe von rund 3.45 Millionen Franken, wobei der grösste Teil an Gastronomiebetriebe ging.

Leere Tische sind in der Gastronomie immer noch keine Seltenheit. (Symbolbild) - dpa

Im Rahmen der Corona-Notunterstützung hat die Stadt Bern zwischen 1. Februar und 30. Juni 2021 Mietzinshilfe in Höhe von rund 3.45 Millionen Franken geleistet. Insgesamt wurden 545 Gesuche für Miethilfen gutgeheissen. Von der Hilfe profitierten vor allem Betriebe aus der Gastronomie; aus dieser Branche stammen rund 35 Prozent der Gesuche.

Die Corona-Notunterstützung in Form von Mietzinshilfe endete am 30. Juni 2021. Nun liegt die provisorische Abrechnung vor. Gesamthaft sind 3.45 Millionen Franken an Hilfsgeldern ausbezahlt worden. Der Stadtrat bewilligte in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2020 insgesamt fünf Millionen Franken für die Corona-Notunterstützung für stadtbernische Unternehmungen.

545 genehmigte Gesuche gab es

Innerhalb der für die Einreichung der Unterstützungsgesuche zur Verfügung stehenden Zeit vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2021 gingen bei der Stadt Bern 828 Gesuche ein: Davon waren 790 Gesuche um Entschädigungen für Mietzinsausfälle und 38 Gesuche für Härtefallbeiträge.

Von diesen Gesuchen wurden schlussendlich 545 Gesuche gutgeheissen. 43 Gesuche wurden abgelehnt; dies vor allem deshalb, weil die Räumlichkeiten sich nicht auf dem Boden der Stadt Bern befanden oder die Eigentümerschaften der Mieträumlichkeiten juristische Personen des öffentlichen Rechts waren und damit eine Voraussetzung für die Mietzinshilfe nicht erfüllten.

161 Gesuche wurden zurückgezogen; dies hauptsächlich deshalb, weil Antragsformulare fehlerhaft ausgefüllt und anschliessend erneut eingereicht wurden. 79 Gesuche wurden «teilweise angenommen», da die beantragte Mietzinshilfe jeweils den Maximalbetrag der städtischen Mietzinshilfe von 3'500 Franken pro Monat überstieg.

Mehrheit der Gesuche stammen aus der Gastronomie

In den fünf Monaten der Corona-Notunterstützung haben die Mitarbeitenden des Wirtschaftsamts 642 telefonische und 162 schriftliche Anfragen beantwortet. Von den Gesuchen stammen rund 35 Prozent aus der Gastronomie, 23 Prozent aus dem Detailhandel und 9 Prozent aus dem Bereich «Erziehung und Unterricht» (z. B. Tanzschulen, Yoga-Unterricht, Fitness- und Sportstudios etc.).

Die restlichen Gesuche stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen wie etwa dem Gesundheitswesen, der Unterhaltungsbranche, Reisebüros usw.

Positives Fazit gibt es vom Stadtpräsidenten

Stadtpräsident Alec von Graffenried zeigt sich mit dem Instrument und der Abwicklung der kommunalen Corona-Notunterstützung sehr zufrieden: «Die Mietzinshilfe kam zur richtigen Zeit, fokussierte auf die besonders betroffenen Branchen und die kleineren und mittleren Unternehmen, und sie basierte auf dem Solidaritätsgedanken, indem die Vermieterinnen und Vermieter ebenfalls ihren Beitrag zu leisten hatten.»

Zudem habe die Stadt mit den Geschäftsmieten den richtigen Bereich erfasst, da die Frage der Mietzinserlasse rechtlich nach wie vor ungeklärt sei. Dank dem Instrument der Mietzinshilfe konnten die betroffenen Unternehmen laut Alec von Graffenried in der vielleicht schwierigsten Phase der Pandemie um rund sieben Millionen Franken entlastet werden.

Notunterstützung sollte Unternehmen wirtschaftlich unterstützen

«Das ist ein stolzer Beitrag», so der Stadtpräsident. Er dankt auch den Vermietern, die mit ihrem Mitwirken einen wichtigen Beitrag geleistet haben. Mit der Corona-Notunterstützung sollte verhindert werden, dass Stadtberner Unternehmen in der Zeit der zweiten Schliessungsphase infolge von Corona in wirtschaftliche Bedrängnis geraten.

Zu diesem Zweck konnten vom 1. Februar 2021 bis zum 30. Juni 2021 Gesuche für Mietzinshilfe eingereicht werden. Die Stadt Bern beteiligte sich dann an Mietzinsreduktionen, wenn sich die Vermieterschaft mit ihrer Mieterschaft auf eine substanzielle Mietzinsreduktion im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Mai 2021 geeinigt hatte.

Ein Unternehmen mit eigenen Geschäftsräumen konnte einen Härtefallbeitrag beantragen, wenn es in der Zeit vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der beiden Vorjahre erlitten hatte.