Jahresbericht Forschung und Evaluation 2018 zur Altersvorsoge
In verschiedenen Projekten wurde 2018 nach Antworten zu zentralen Herausforderungen und Fragestellungen geforscht, die sich für die soziale Sicherheit und aus gesellschaftlicher Perspektive stellen.
Eine Herausforderung sind die sich rasch ändernden und zum Teil instabilen Arbeitsbedingungen und die Frage, ob trotzdem eine tragfähige persönliche Altersvorsorge aufgebaut werdennkann. So wird in zwei Projekten untersucht (S. 6), wie die Vorsorgesituation von Selbstständigerwerbenden aussieht.
Nachdem das auf fünf Jahre befristete Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut Ende 2018 abgeschlossen wurde, engagiert sich der Bundesrat mit der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2019–2024 weiter für die Armutsprävention. In diesem Rahmen wurden zwei neue Forschungsprojekte lanciert (S. 24): Ein Projekt untersucht, wie armutsgefährdete oder -betroffene Menschen stärker in Entscheidungs-, Planungs-, Umsetzungs- und Evaluationsprozesse von Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung einbezogen und diese besser an ihre Bedürfnisse ausgerichtet werden können.
Ein zweites Projekt untersucht die Bedeutung von Rechtsberatungs- und Ombudsstellen für den Rechtsschutz von Armutsbetroffenen.
Zwei weitere Projekte befassen sich mit unterschiedlichen Formen der Gewalt bzw. mit deren Prävention. Ein Projekt soll das Thema Gewalt gegen ältere Personen strukturiert und umfassend darstellen und Empfehlungen zur besseren Prävention von Gewalt und zum Schutz älterer Menschen formulieren (S. 20). Das andere Projekt befasst sich mit Präventionsprojekten in der Schweiz und im Ausland, die sich an potentielle pädosexuelle Straftäter richten, und mit der Wirksamkeit solcher Massnahmen (S. 22).
In einer Studie der Invalidenversicherung (IV) wird nach der Sicht der Betroffenen gefragt: So wurden 900 Personen, die Eingliederungsmassnahmen der IV erhalten haben, zu ihren Erfahrungen damit befragt. Die Studie zeigt (S. 10), dass der persönliche und kontinuierliche Kontakt zu den Beratungspersonen der IV sowie die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zentrale Erfolgsfaktoren für die Eingliederung sind.
Der Wissenstransfer innerhalb des Amts und der Bundesverwaltung erfolgt im Rahmen der regelmässig stattfindenden Informationsveranstaltung «Forum Forschung und Grundlagen» (Forum F+G), an der wichtige Forschungsergebnisse interessierten Mitarbeitenden vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden (S. 14 und S. 26).
Alle publizierten Forschungsberichte finden sich als Download auf der Homepage des BSV: Forschungspublikationen – «Beiträge zur Sozialen Sicherheit»
Altersvorsorge
In der Studie wurden zwei Fallbeispiele mit unterschiedlichem Betreuungs- und Pflegebedarf entwickelt. In ihnen wird modellhaft aufgezeigt, mit welchen Kosten in welcher Wohn- oder Aufenthaltsform im Alter zu rechnen wäre, wenn die in der Reformdebatte zu den Ergänzungsleistungen (EL) von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vorgeschlagene EL-Pauschale in vollem Umfang eingesetzt würde. Beim betreuten Wohnen fallen sowohl bei Alleinstehenden als auch bei Ehepaaren geringere Kosten an als im Heim.
Bei Alleinstehenden können je nach Fallbeispiel 5 bis 15 Prozent der Heimkosten eingespart werden, bei Ehepaaren 16 bis 24 Prozent. Gesamthaft betrachtet fallen beim betreuten Wohnen allerdings immer noch höhere Kosten an als beim Verbleib zu Hause.
Die geplante EL-Pauschale soll Personen mit tiefen Altersrenten die Finanzierung des betreuten Wohnens ermöglichen, darum interessiert neben den Gesamtkosten in der jeweiligen Wohnform auch die Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Kostenträger:
• Dem heutigen Fehlanreiz, dass ein Heimeintritt für die betroffene Person günstiger ist als betreutes Wohnen, kann mit der Pauschale entgegengewirkt werden.
• Zieht eine Person wegen der neuen Pauschale ins betreute Wohnen statt ins Heim, kommt es zu einer starken Verlagerung der Kosten von den Kantonen zum Bund.