Kanton Bern: Sensibilisierung und Kontrollen am «Tag des Lichts»

Die Kantonspolizei Bern führt am Donnerstag, am Tag des Lichtes, im gesamten Kanton vermehrt Sensibilisierungsaktionen und Beleuchtungskontrollen durch.

Die Kantonspolizei Bern im Einsatz (Symbolbild) - Keystone

In den Herbst- und Wintermonaten, wenn die Sicht auf der Strasse aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse und Dämmerung eingeschränkt ist, steigt das Risiko, im Strassenverkehr übersehen zu werden.

Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung ist das Unfallrisiko im Strassenverkehr bei Dunkelheit doppelt so hoch wie am Tag.

Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fussgänger sowie Velo- und E-Bike-Fahrende, können durch geeignete Beleuchtung und Kleidung massgeblich zu ihrer eigenen Sicherheit im Strassenverkehr beitragen.

Die Mitarbeitende der Prävention sind mit einem «Lichtanhänger» unterwegs

Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, führt die Kantonspolizei Bern deshalb zum schweizweit stattfindenden Tag des Lichts am Donnerstag, 3. November 2022, während mehreren Wochen wiederum verschiedene Sensibilisierungsaktionen zum Thema Sichtbarkeit im Strassenverkehr durch.

So sind etwa Mitarbeitende der Prävention auch in diesem Jahr wieder mit einem speziellen «Lichtanhänger» unterwegs, um der Bevölkerung aufzuzeigen, welchen Einfluss etwa Kleidung und Beleuchtung auf die Sichtbarkeit im Strassenverkehr haben.

Zusätzlich werden gezielte Kontrollen mit Fokus auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen erfolgen.

Für Fussgänger sind vor allem Reflektoren wirkungsvoll

Im Zusammenhang mit dem Thema Sichtbarkeit gibt die Kantonspolizei Bern folgende Tipps: Fussgänger: Tragen heller Kleidung mit lichtreflektierenden und rundum sichtbaren Applikationen.

Besonders wirkungsvoll sind Reflektoren an Armen und Beinen, zum Beispiel Sohlenblitze oder Bänder an Fuss- und Handgelenken.

Fussgänger überqueren einen Zebrastreifen. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Dunkel gekleidete Fussgänger sind in der Dunkelheit und Dämmerung erst in 25 Meter Entfernung erkennbar, während reflektierende Kleidung bereits aus 140 Meter sichtbar ist. Dies gilt ebenso für Fahrradfahrende.

Helle Bekleidung erhöht die Sichtbarkeit

Velo- und E-Bike-Lenkdende: Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung, Lichtpflicht, erhöhen folgende Elemente Ihre Sichtbarkeit und Sicherheit:

Helle Bekleidung, Leuchtweste, ein auffallender Helm und Velozubehör wie Speichenreflektoren oder seitlich reflektierende Pneus.

Motorfahrzeuglenkende: Fahrweise und Geschwindigkeit sind der Sicht und den Witterungsbedingungen anzupassen.

Es ist für rundum freie Sicht zu sorgen, die Fahrzeugscheiben sauber zuhalten und bei Bedarf die Scheibenwischer zu ersetzen. Es ist immer, mit dem richtigen Licht zu fahren.

Auch der Leuchtwestenwettbewerb findet erneut statt

Rund um den Tag des Lichts startet zudem bereits zum dritten Mal der Leuchtwestenwettbewerb bei den 4. und 5. Klassen im Kanton Bern.

Allen Schülern wird im Rahmen des praktischen Velofahrunterrichts der Kantonspolizei Bern eine persönliche Leuchtweste zur besseren Sichtbarkeit abgegeben.

Um die Kinder gemeinsam mit ihren Klassenkameradinnen und -kameraden zu motivieren, die Leuchtweste auch ausserhalb des Verkehrsunterrichts zu tragen, führt die Kantonspolizei Bern bis Ende Februar 2023 einen Wettbewerb mit attraktiven Klassenpreisen durch.

Weiterführende Informationen zur Sichtbarkeit im Strassenverkehr und zum Tag des Lichts finden sich auf der Webseite und im aktuellen Blogbeitrag der Kantonspolizei Bern, auf der Webseite der bfu oder unter madevisible.swiss.