Kanton Bern sieht sich nun bei Bieler Enteignungsverfahren am Zug

Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen Campus Biel hat aus Sicht des Kantons Bern zur Folge, dass nun er anstelle der Stadt Biel das Enteignungsverfahren führen muss. Das hält die bernische Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) in einer kurzen Stellungnahme vom Montag fest.

Der Abbruch des Vergabeverfahrens für den Bau des Campus Biel der Berner Fachhochschule war rechtens. - Keystone

«Da der Kanton stets alle Eventualitäten in Betracht gezogen hat, ist er auch auf diesen Entscheid vorbereitet», heisst es weiter. «Im November werden wir die Öffentlichkeit orientieren.»

Das Urteil des Bundesgerichts vom 7. September wurde am Montag veröffentlicht. Es dreht sich um die beiden Parzellen, welche für den Bau des Grossgebäudes des Campus Biel noch fehlen.

Der Immobilienbesitzer bekam mit seiner Beschwerde in Lausanne Recht: Die Lausanner Richter entschieden, dass die Stadt Biel ihn nicht enteignen kann. Vielmehr hätte der Kanton Bern das Enteignungsverfahren durchführen müssen.