Stadtberner Reglement zur Politikfinanzierung ab 2022 in Kraft

In der Stadt Bern sind Parteien und Kandidierende ab dem kommenden Jahr verpflichtet, ihre Finanzierung offenzulegen. Das vom Stimmvolk 2020 angenommene Reglement zur Politikfinanzierung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Aufgeschichtete Schweizer Münzen, mit einer 200-Franken-Note als Dach. (Symbolbild) - Keystone

Der Berner Gemeinderat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen, wie er am Donnerstag mitteilte. Demnach müssen die im Stadtrat vertretenen Parteien jährlich offenlegen, woher ihre Mittel stammen und wie sie Abstimmungs- und Wahlkampagnen finanziert haben.

Ebenso sind Kandidierende verpflichtet, ihre geplanten Investitionen für einen Wahlkampf zu deklarieren. Ab 5000 Franken sind nähere Angaben nötig. Auch Personen oder Organisationen, die sich an Abstimmungs- oder Wahlkampagnen beteiligen, müssen ab einem Aufwand von 5000 Franken Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben geben.

Ähnliches gilt für die Lancierung von Initiativen und Referenden, wie der Gemeinderat weiter schreibt. Die offengelegten Informationen werden von der Stadt geprüft und laufend im Internet publiziert.

Transparenz gilt auch für Spenden. Anonyme Zuwendungen dürfen nicht angenommen werden. Bei Grossspenden ab 5000 Franken muss die Herkunft deklariert werden. Die Pflicht zur Offenlegung der Identität entfällt bei Spenden ab 1000 und unter 5000 Franken. Diese müssen jedoch einzeln aufgelistet werden.

Entsprechende Merkblätter und Meldeformulare stehen bei der Stadtkanzlei ab anfangs 2022 zur Verfügung, wie es weiter hiess. Die Stadtberner Transparenzvorlage war im Herbst 2020 mit 88,4 Prozent Ja-Stimmen wuchtig gutgeheissen worden.