Adrian Spahr kann Stelle bei Stadtpolizei Grenchen SO nicht antreten
Aufgrund eines hängigen Verfahrens kann SVP-Mann Adrian Spahr seine Stelle nicht antreten. Er wollte zur Stadtpolizei Grenchen SO.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen Adrian Spahr ist ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung hängig.
- Seinen neuen Job bei der Stadtpolizei Grenchen SO darf er darum nicht antreten.
Gegen den Berner SVP-Jungpolitiker Adrian Spahr ist ein juristisches Verfahren wegen Rassendiskriminierung hängig. Die Stadtpolizei Grenchen hat ihn deshalb eine neue Stelle als Polizist nicht antreten lassen. Der bereits unterzeichnete Arbeitsvertrag wurde aufgelöst.
Spahr hat nun einen Anwalt beigezogen, wie er am Samstag eine Meldung des «Bieler Tagblatts» auf Anfrage bestätigte. «Ein einseitiger Rücktritt ohne Lohnzahlung für eine gewisse Zeit geht rechtlich sicher nicht», meint der Bieler Anwalt Mario Stegmann.
Fall der Polizei zu wenig bekannt
Denn: ein unterzeichneter Arbeitsvertrag sei für beide Parteien gültig und verbindlich. Allenfalls könne man sich aussergerichtlich einigen, so Stegmann im «Bieler Tagblatt».
Der Polizei sei die Tragweite des hängigen Verfahrens bei der Anstellung Spahrs nicht bewusst gewesen. Dies gaben der Kommandant der Grenchner Stadtpolizei und die Personalchefin laut «Bieler Tagblatt» an. Der Jungpolitiker und ausgebildete Polizist habe ihnen beim Bewerbungsgespräch nicht ganz reinen Wein eingeschenkt, so die Kritik.
Spahr wiederum weist den Vorwurf zurück. Im Gegenteil, er habe auf das Verfahren aufmerksam gemacht und diese «ausführlich erklärt». Er sei von zwei Gerichten wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden und die Sache liege nun beim Bundesgericht.
Spahr im Innendienst
Der Jungpolitiker weist auch auf ein Zwischenzeugnis seines früheren Arbeitgebers hin. Diesem ist zu entnehmen, dass er aufgrund eines laufenden Verfahrens in den Polizei-Innendienst versetzt worden war.
Spahr wurde 2018 zusammen mit dem anderen Co-Präsidenten der JSVP Kanton Bern, Nils Fiechter, im Strafbefehlsverfahren wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Dies wegen einem im Februar 2018 auf der Facebook-Seite der JSVP publizierten Wahlplakat.
Die Zeichnung zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!», stand auf dem Plakat.
Kündete seine Stelle
Spahr war bei der Kantonspolizei Basel-Stadt tätig. Diese versetzte ihn nach Bekanntwerden der ersten Verurteilung in den Innendienst. Der 26-Jährige kündigte daraufhin seine Stelle.