Die Stadt Biel will auf die ESB-Abgaben verzichten

Der Gemeinderat Biel schlägt dem Stadtrat vor, auf Abgaben für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie auf die Klimaschutzabgabe für Gas zu verzichten.

Bus der Verkehrsbetriebe Biel am Zentralplatz in Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Stadt Biel mitteilt, gelten aufgrund der Annahme des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien durch das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Bereiche Energieeffizienz und erneuerbare Energieproduktion.

Die entsprechenden Bestimmungen im Reglement ESB sind den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Reglement ESB soll angepasst werden

Mit Urteil vom 28. März 2024 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern in der Sache «Private gegen Einwohnergemeinde Thun betreffend Reglement über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz» entschieden, dass die mit dem Reglement neu eingeführte Abgabe auf dem Netznutzungsentgelt für Elektrizität eine unzulässige Zwecksteuer darstellt.

Damit steigt aus Sicht des Gemeinderates das Risiko, dass die aktuelle Regelung in der Stadt Biel bezüglich der Abgabe auf Gas einer vertieften rechtlichen Prüfung unter Umständen nicht standhalten könnte.

Der Gemeinderat erachtet es vor dem Hintergrund des erwähnen Urteils als angezeigt, das Reglement ESB auch diesbezüglich proaktiv anzupassen.

Abgabe für Gasnutzung wird erhöht

Gleichzeitig soll die Abgabe für die Nutzung des öffentlichen Raums im Bereich Gas von heute 0,5 Rappen pro Kilowattstunde auf neu 0,7 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden.

Aufgrund der laufenden Dekarbonisierung der Wärmeversorgung (Wärmepumpen, Fernwärme) sinkt der Absatz von Gas laufend. Die Nutzung des öffentlichen Grundes bleibt jedoch unverändert.

Um die rückläufigen Absätze zu kompensieren, soll die Abgabe um 0,2 Rappen pro Kilowattstunde erhöht und damit auch der Teuerung Rechnung getragen werden. Damit kann zudem die Finanzierung der Klimaschutzmassnahmen im bisherigen Umfang gesichert werden.

Auch mit einer Höhe der Abgabe für die Nutzung des öffentlichen Grundes im Bereich Gas von neu 0,7 Rappen pro Kilowattstunde liegt die Stadt Biel im Städtevergleich im Mittel der Schweizerstädte.