Oberwil-Lieli ruft zum Rückschnitt von Bepflanzungen auf

Wie die Gemeinde Oberwil-Lieli angibt, werden Bürger gebeten, ragende Bäume, Sträucher oder Hecken bis zum 28. Juni 2024 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Blick auf Oberwil-Lieli im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat bittet alle Eigentümer von Grundstücken an einer öffentlichen Strasse, einem Gehweg oder einem Platz, ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher oder Hecken bis zum 28. Juni 2024 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Sind die Pflanzen bis dann nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein.

Verantwortung und Kosten für Grundeigentümer

Nach der angesetzten Frist ist der Werkhof somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Gewächse auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden.

Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.

Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung. Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.