Strassenanstösser in Künten müssen Pflanzen zurückschneiden

Wie die Gemeinde Künten informiert, müssen Strassenanstösser ihre Bepflanzungen bis spätestens 30. Juni 2022 gemäss den Vorschriften zurückgeschnitten haben.

Ortseinfahrt Künten an der Küntenstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof

In der Gemeinde Künten werden alle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs ersucht, ihre Sträucher, Bäume, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden, nachdem Sichtbehinderungen an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind.

Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen 4,5 Meter und Gehwegen 2,55 Meter. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimetern und einer solchen von 3 Metern gewährleistet sein.

Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen.

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein. Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freizuhalten, da sie sonst die Reinigungsarbeiten behindern.

Nach der angesetzten Frist greift die Gemeinde ein

Das Zurückschneiden muss spätestens bis 30. Juni 2022 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein.

Entstandene Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt

Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig ins Strassen und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt.

Für allfällige Schäden für das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt beziehungsweise die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.