Widen erinnert ans Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Wie die Gemeinde Widen berichtet, werden Grundeigentümer gebeten, Bäume und Sträucher bis spätestens 31. Juli 2024 zurückzuschneiden.

Bremgarterstrasse Widen (AG). - Nau.ch / Simone Imhof

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen sind dazu verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum ragen, laufend zurückzuschneiden (Paragraf 109 und 110 Baugesetz).

Da das Wachstum der Pflanzen immer wieder unterschätzt wird und der Rückschnitt mehrmals im Jahr zu erfolgen hat, ist eine ständige Kontrolle des Lichtraumprofiles und der Sichtzonen unerlässlich.

Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten. Seitlich sind die Pflanzen mindestens bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Über dem Fahrraum muss eine Mindesthöhe von 4,5 Meter freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs beträgt die freizuhaltende Mindesthöhe 2,5 Meter.

Bäume und Sträucher sind bis 31. Juli 2024 zurückzuschneiden

Strassenlampe, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird der Gemeinderat den rechtmässigen Zustand ohne weitere Anzeige durch eine Fachperson auf dem Weg der Ersatzvornahme auf Kosten des betroffenen Grundeigentümers beziehungsweise der betroffenen Grundeigentümer herstellen lassen (Paragraf 80 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).

Die Bäume und Sträucher sind bis spätestens 31. Juli 2024 zurückzuschneiden.

Mit diesen Massnahmen helfen Bürger mit, die nötigen Sichtzonen für Fahrzeuglenker und Passanten einzuhalten und das Unfallrisiko zu vermindern sowie den Durchgang und Unterhalt wieder uneingeschränkt zu gewährleisten.