Churwalden beschränkt Abfeuern von Feuerwerken

Wie die Gemeinde Churwalden mitteilt, ist das Abfeuern von Feuerwerken auf die Neujahrsnacht zwischen 0 und 1 Uhr zu beschränken.

Gemeindehaus Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Aus Rücksicht auf die Bewohner und Feriengäste sowie zum Schutz der Haus- und Wildtiere wird um Einhaltung der allgemeinen Nachtruhe ab 22 Uhr geberten.

Das Abfeuern von Feuerwerken ist auf die Neujahrsnacht zwischen 0 und 1 Uhr zu beschränken.

Das Abfeuern von Feuerwerken in Waldesnähe ist auf jeden Fall gänzlich zu unterlassen.

Für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Abfeuern von Feuerwerken entstehen, haftet der Verursacher.