Churwalden beschränkt das Abfeuern von Feuerwerken

Wie die Gemeinde Churwalden berichtet, ist das Abfeuern von Feuerwerken in der Neujahrsnacht zwischen Mitternacht und 1 Uhr erlaubt.

Feuerwerk im Nachthimmel. (Archivbild) - Pixabay

Aus Rücksicht auf die Bewohner und Feriengäste sowie zum Schutz der Haus- und Wildtiere bittet die Gemeinde Churwalden um Einhaltung der allgemeinen Nachtruhe ab 22 Uhr. Das Abfeuern von Feuerwerken ist auf die Neujahrsnacht zwischen Mitternacht bis 1 Uhr zu beschränken.

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie und der damit einhergehenden Versammlungsbeschränkungen empfiehlt die Gemeinde jedoch, auf das Abfeuern von Feuerwerk gänzlich zu verzichten.

Das Abfeuern von Feuerwerken in Waldesnähe ist auf jeden Fall gänzlich zu unterlassen. Für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Abfeuern von Feuerwerken entstehen, haftet der Verursacher.