Bachs: Neue Leinenpflicht tritt in Kraft

Wie die Gemeinde Bachs angibt, kam es zur Hundegesetzänderung, laut welcher im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli Leinenpflicht gilt.

Gemeindebild Bachs ZH. - Bezirk Dielsdorf - Nau.ch / Simone Imhof

Auf den 1. Januar 2023 ist das neue kantonale Jagdgesetz in Kraft gesetzt worden.

Darin ist auch eine Änderung im Hundegesetz festgehalten, welche ebenfalls seit Anfang Jahr gilt.

Diese Änderung im Hundegesetz betrifft die Leinenpflicht für Hunde und zwar gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht.

Als Waldrand wird dabei eine Zone von bis zu 50 Metern Distanz zum Wald definiert.

Ausnahmen für Einsatzhunde

Von dieser Leinenpflicht ausgenommen sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde beim Einsatz und bei der Ausbildung (nur während einer Ausbildungssequenz).

Für Hundeplätze im Wald und an Waldrändern bedeutet die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, dass die Hunde auf dem Hundeplatz während der Zeit vom 1. April bis am 31. Juli an der Leine zu führen sind oder der Hundeplatz so eingezäunt werden muss, dass kein Hund vom Hundeplatz entweichen kann.